Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1917. (108)

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in der Fassung der Nachträge vom 27. März und vom 25. September 1915 
(Gesetzsamml. S. 57 und 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungs- 
verfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung bei der Ausübung des Ent- 
eignungsrechts, das der Braunkohlen-- und Brikettindustrie-Aktiengesellschaft in 
Berlin, Mohrenstraße 10, zum Iwecke der Aufschließung des nördlich der Straße 
Bockwitz-Naundorf im Kreise Liebenwerda gelegenen Feldesteils der der Aktien- 
gesellschaft gehörigen Emanuelgrube für die Gewinnung von Braunkohlen durch 
sü ven Staatsministeriums vom 26. März 1917 verlichen ist, Anwendung zu 
nden hat. 
Berlin, den 14. April 1917. 
Das Staatsministerium. 
Beseler. Sydow. v. Trott zu Solz. Helfferich. Graf v. Noedern. 
  
(Nr. 11582.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent.- 
eignungsverfahrens bei der Erweiterung bereits bestehender und der Errichtung 
neuer Fabrikbetriebe der Farbenfabriken vormals Friedrich Bayer & Co. in 
Leverkusen. Vom 14. April 1917. 
N den Farbenfabriken vormals Friedrich Bayer & Co. in Leverkusen, 
Regierungsbezirk Düsseldorf, zur Erweiterung bereits bestehender und zur Errichtung 
neuer Fabrikbetriebe das Recht zur Enteignung von Grundeigentum durch den 
auf Grund Allerhöchster Ermächtigung ergangenen Erlaß des Staatsministeriums 
vom 29. März 1917 verliehen worden ist, wird nunmehr auf Grund des 8 1 der 
Allerhöchsten Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur 
Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und Beschäftigung von Kriegsgefangenen, vom 
11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) mit Nachträgen vom 27. März 1915 
(Gesetzsamml. S. 57) und 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) bestimmt, 
daß bei der vorbezeichneten Enteignung von Grundeigentum das vereinfachte 
Cnteignungsverfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung Anwendung findet. 
Verlin, den 14. April 1917. 
Das Staatsministerium. 
Beseler. Sydow. v. Trott zu Solz. Helfferich. Graf v. Noedern. 
— 
Redigiert im Burcau des Staatsministeriums. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckeret. 
Bestellungen auf einzelne Stücke der Preußischen Gesetzsammlung und auf die Haupt-Sachregister (1806 bis 1883 zu 6,25 4 
und 1884 bis 1913 zu 4,60 A) sind an die Postanftalten zu richten.
	        
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