Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1918. (109)

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Preußische Gesetz auinliig 
Jahrgang 1918 Nr. 21. 
Inhalt: Geseh, betreffend die Feststellung des Staatshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1918, S. oo. — 
Geseh, betreffend die Ergänzung der Einnahmen in dem Staatshausbaltsplane für das Rechnungs- 
jahr 1918, S. 121. — Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung der Notverordnung vom 
28. März 1918 über die Verlängerung der Amtsdauer der für Vergwerke gewählten Sicherheits- 
männer und Arbeiterausschußmitglieder durch tie beiden Häuser des Landtags, S. 122. 
  
  
  
Nr. 11660.) Geseg, betreffend die Feststellung des Staatshaushaltsplans für das Rechnungs- 
jahr 1918. Vom 18. Juli 1918. chnung 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen x, 
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, 
was folgt: 
&I. 
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Staatshaushaltsplan für das 
Rechnungsjahr 1918 wird 
in Einnahme 
auf 6 546 986 278 Mark, 
nämlich 
auf 6 439 150 278 Mark an ordentlichen und 
auf 107 836 000 Mark an außerordentlichen Einnahmen, und 
in Ausgabe 
auf 6 546 986 278 Mark, 
nämlich 
auf 6 195 378 411 Mark an dauernden und 
auf 351 607 867 Mark an einmaligen und außerordentlichen Ausgaben, 
festgesetzt. 
82. 
Der diesem Gesetz als weitere Anlage beigefügte Haushalt der Verwaltungs- 
einnahmen und ausgaben der Preußischen Zentral-Genossenschaftskasse für das 
Rechnungsjahr 1918 wird 
in Einnahme 
auf 12 300 Mark und 
in Ausgabe 
auf 1773551 Mark 
festgestellt. 
Eesehsammlung 1918. (Mr. 11600—11652) 25 
Ausgegeben zu Berlin den 23. Juli 1918. 
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