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Preußische Gesetzsammlung
Nr. 25.
Juhalt: Gesetz über die Niederschlagung von Untersuchungen gegen Kriegsteilnehmer, S. 130. — Gesetz
über die Anrechnung des Kriegsdienstes auf das Besoldungedienstalter der Lehrer und Lebrerinnen
an den öffentlichen Volksschulen, S. 140. — Verordnung, betreffend die nächsten Wahlen zu
den Arztekammern, der Sahnärztekammer für das Königreich Preußen und den Apothekerkammern,
S. 140. — Allerhöchster Erlaß, betreffend den Rang des Rektors der Tierärztlichen Hochschule
in Hannover, S. 141. — Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten
Enteignungsverfahrens bei der Ausführung öffentlicher Anlagen in den Gemarkungen Brackel und
Asseln durch die Stadtgemeinde Dortmund, S. 141. — Erlaß des Staatsministeriums, betreffend
Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei der Herstellung der Erweiterungsbauten des
Erftwerkes zu Grevenbroich, S. 111 — Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872
durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten landesbherrlichen Erlasse, Urkunden usw., S. 112.
Jahrgang 1918
(Nr. 11671.) Gesetz über die Niederschlagung von Untersuchungen gegen Kriegsteilnehmer.
Vom 18. Juli 1918.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie,
was folgt:
In dem Gesetze über die Niederschlagung von Untersuchungen gegen Kriegs-
teilnehmer vom 4. April 1915 (Gesetzsamml. S. 71) werden in Zeile 2 hinter
dem Worte „vor“ die Worte
„oder während“,
hinter dem Worte „Fahnen“ die Worte
„bis zur Beendigung des Krieges“
eingeschoben.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Großes Hauptquartier, den 18. Juli 1918.
Siegel.) Wilhelm.
Graf v. Hertling. Friedberg. v. Breitenbach. Sydow.
v. Stein. Graf v. Roedern. v. Waldow. Spahn. Drews.
v. Eisenhart-Rothe. Hergt. Wallraf.
Gesetzfjammlung 1918. (Nr. 11671—11676.) 31
Ausgegeben zu Berlin den 15. August 1918.