Preußische Geschsauuilih
Jahrgang 1918 Nr. 35.
(Nr. 11701.) Anordnung der Preußischen Regierung, betreffend Ergänzungs- und Ersatz-
wahlen zu den Gemeindevertretungen usw. Vom 18. November 1918.
D. Preußische Regjerung ordnet hiermit an:
Ergänzungs-und Ersatzwahlen zu den Gemeindevertretungen, Stadtverordneten-
versammlungen (Bürgervorsteher-Kollegien), Kreistagen (Amtsversammlungen),
Provinziallandtagen und Vertretungen der Zweckverbände finden bis zu der be-
vorstehenden gesetzlichen Regelung des kommunalen Wahlrechts nicht statt.
Die Wahlzeit für diejenigen Vertreter, für die eine Ergänzungswahl nötig
ewesen wäre, wird bis zu der nach der neuen gesetzlichen Regelung erfolgten
Vog# verlängert.
Berlin, den 18. November 1918.
Die Preußische Regierung.
Dr. Breitscheid. Hirsch.
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Redigiert im Böro des Staatsministeriuma — Beclin, gedruckt in der Neichsd’ckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke der Preußischen Gesetzsammlung und auf die Haupt--Sachverzeichmisse (1806 bis 1883 8
6,26 & und 1884 bis 1913 zu 4,“0 4) sind an die Vostamstalten zu richun.
Sesetzammlung 1918. (Nr. 11701.) 4
Ausgegeben zu Berlin den 25. November 1918.