Preußische Gesets ammlung
Jahrgang 1918 Nr. 38.
Juhalt: Bekanntmachung der Preußischen Regierung, betreffend die Fortsetzung der amtlichen Tätigkeit
der Behörden und Beamten, S. 187. — Aufruf der Preußischen Regierung an das preußische
Volk, S. 187. — Belanntmachung, betreffend die Beschlagnabme des preußischen Kronßdei-
kommißvermögens, S. 189. — Verordnung, betreffend die Juständigkeiten der Preußischen
Regierung sowie die Zuständigkeiten und die Bezeichnung der Zentral-, Provinzial- und Lokal-
behörden, S. 1899. — Bekanntmachung der Preußischen Regierung, betreffend das Inkraftbleiben
der bestehenden Gesetze und Verordnungen, S. 1900. — Verordnung, betreffend Auflösung des
Abgeordnetenbauses und Beseitigung des Herrrenhauses, S. 191. — Bekanntmachung der
Preußischen Regierung, betreffend die Unabhäng'gkeit der Gerichte, S. 191. — Bekanntmachung
der Preußischen Regierung, betreffend Entschädigung der Mitglieder der Arbeiter-, Soloaten= und
Bauernrite, S. 101.
(Nr. 11705.) Bekanntmachung der Preußischen Regierung, betreffend die Fortsetzung der amt-
lichen Tatigkeit der Behörden und Beamten. Vom 12. November 1918.
N wir heute im Auftrag des Vollzugsrats des Arbeiter= und Soldaten-
rats die Staatsleitung in Preußen übernommen haben, fordern wir sämtliche
preußische Behörden und Beamte auf, ihre amtliche Tätigkeit fortzusetzen, um auch
ihrerseits im Interesse des Vaterlandes zur Erhaltung der Ordnung und Sicher-
heit beizutragen, wogegen ihnen ihre gesetzlichen Ansprüche unverkürzt gewahrt
bleiben sollen.
Berlin, den 12. November 1918.
Die Preußische Regierung.
Hirsch. Ströbel. Braun. Eugen Ernst. Adolph Hoffmann.
(Nr. 11 706.) Aufruf der Preußischen Regierung an das preußische Volk. Vom 13. No-
vember 1918.
An das preußische Volk.
Preußen ist wie das Deutsche Reich und die anderen deutschen Bundes.
staaten durch den Volkswillen zum freien Staat geworden.
Aufgabe der neuen preußischen Landesregierung ist, das alte, von Grund auf
reaktionäre Preußen so rasch wie möglich in einen völlig demokratischen Bestand-
teil der einheitlichen Volksrepublik zu verwandeln.
Gesetzsammlung 1918. (Nr. 11705—11712.) 45
Ausgegeben zu Berlin den 7. Dezember 1918.