— 1890 —
. -Nur' so können wir das Gespenst des Hungers bannen, das vornehmlich unsere
* Frauen, Kinder und Kranken schon jetzt auf das schwerste bedroht.
Was wir alle haben wollen: Freiheit, Frieden und Brot, kann nur ge-
sichert werden, wenn das wirtschaftliche Leben in Stadt und Land aufrechter-
halten bleibt.
Darum steht zusammen, helft mit zum Wohle des Ganzen!
Berlin, den 13. November 1918.
Die Preußische Regierung:
Hirsch. Ströbel. Braun. Eugen Ernst.
Haenisch. Adolph Hoffmann.
(Nr. 11707.) Bekanntmachung, betreffend die Beschlagnahme des preußischen Kronfideikommiß-
vermögens. Vom 13. November 1918.
Sece zum preußischen Kronfideikommißvermögen gehörige Gegenstände
werden hierdurch mit Beschlag belegt.
Die Verwaltung wird dem preußischen Finanzministerium übertragen.
Das nicht zum Kronfideikommißvermögen gehörige, im Sondereigentume
des- Wuiee und der Koöniglichen Familie stehende Vermögen wird hierdurch nicht
crührt.
Berlin, den 13. November 1918.
Die Preußische Regierung.
Hirsch. Ströbel. Braun. Eugen Ernst. Adolph Hoffmann.
(Nr. 11708.) Verordnung, betreffend die Zuständigkeiten der Preußischen Regierung sowie
die Zuständigkeiten und die Bezeichnung der Zentral-, Provinzial- und
Lokalbehörden. Vom 14. November 1918.
D. Zuständigkeiten, die nach den bisherigen Bestimmungen von der Krone
und vom Staatsministerium ausgeübt wurden, sind auf die Preußische Regierung
übergegangen, welche nach der Bekanntmachung vom 12. November 1918 die
Staatsleitung in Preußen übernommen hat.