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(Nr. 11722.) Bekanntmachung der Preußischen Regierung, betreffend Orden und Titel. Vom
14. Dezember 1918.
D. Verleihung von Orden findet hinfort nicht mehr statt, doch ist es jeder-
mann gestattet, ihm früher verliehene Orden, insbesondere auch Kriegserinncrungs-
zeichen, weiterzutragen.
Die Verleihung von Titeln findet ebenfalls nicht mehr statt. Verliehene
Titel können weitergeführt werden.
Für die Beamten wird eine Neuregelung der Amtsbezeichnungen im An-
schluß an die in Aussicht stehende Reform des Beamtenrechts und der Besoldungs-
verhältnisse vorgenommen werden. Bis dahin bleiben für sie die bisherigen Be-
stimmungen über Amtsbezeichnungen bestehen.
Berlin, den 14. Dezember 1918.
Die Preußische Regierung.
Hirsch. Ströbel.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) ist
bekannt gemacht:
der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetz-
samml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 2. No-
vember 1918, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die
Stadt Hannover zur Erweiterung des Däöhrener Friedhofs, durch das
Amtsblatt der Regierung in Hannover Nr. 47 S. 267, ausgegeben am
23. November 1918.
Redigiert im Bär des Stoatsministeruunns. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Beslellungen auf einzelne Stücke der Preußischen Gesetsammlung und auf die Haup#t-Sachverzeichnisse (1806 bis 1883 zu
6,26 & und 1884 bis 1913 zu 4.60 K) find an die Postanftallen zu richten.