Preußische Gesetzs zunsch
Jahrgang 1918 Nr. 6.
Inhalt: Gesedz, betreffend Firma und Grundkapital der Seehandlung, S. 15. — Geseh, betreffend
Abänderung des Aunsführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, S. 17.
— Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei
der Erweiterung des Rangierbahnbofs Danzig ege Tor, S. 17. — Erlaß des Staateministeriums,
betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei der Herslellung der Starkstrom-
leitung (100 000 Voltleitung) von der Haupt. Schalt, und Umformungsstelle bei Osterath im Land-
kreise Crefeld nach einer bei Ratingen im Landkreise Düsseldorf zu errichtenden Haupt-Schalt= und
Umformungsstelle durch das Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk in Essen a. d. Ruhr, S. 18.
(Nr. 11631.) Gesetz, betreffend Firma und Grundkapital der Seehandlung. Vom 25. Februar 1918.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen A.,
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie,
was foldgt:
& 1.
Die durch & 1 des Gesetzes wegen Erhöhung des Grundkapitals der See-
handlung vom 4. August 1904 (Gesetzsamml. S. 238) vorgeschriebene Firma
„Königliche Seehandlung (Dreußische Staatsbank)“ wird geändert in „Preußische
Staatsbank (Königliche Seehandlung)“.
82.
Das Grundkapital wird um einen Betrag bis zu 60 407 517,u1 Mark
erhöht.
3.
(C1) Der Finanzminister wird ermächtigt, zur Bereitstellung des Erhöhungs-
kapitals Staatsschuldverschreibungen auszugeben.
G) An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Schatz-
anweisungen oder Wechsel ausgegeben werden. In den Schatzanweisungen ist der
Fälligkeitstermin anzugeben. Die Wechsel werden von der Hauptverwaltung der
Staatsschulden mittels Unterschrift zweier Mitglieder ausgestellt.
G) Schuldverschreibungen, Schatzanweisungen, etwa zugehörige Jinsscheine
und Wechsel können sämtlich oder teilweise auf ausländische oder auch nach einem
Gesetzsammlung 1918. (Nr. 11631—11634.) 6
Ausgegeben zu Berlin den 20. März 1918.