Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1918. (109)

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— 53 — 
Preußische Gesetzsammlung 
Jahrgang 1918 Nr. 16. 
  
Inhalt: Kriegsgesegk zur Vereinfachung der Verwaltung, S. 53. — Bekanntmachun #, betreffend die 
“ gafsanh der durch das Kriegsgesetz zur Vereinfachung der Verwiltung vom 13. Mai 1918 veranlaßten 
Abänderung und Ergänzung der Gemeindeverfassungsgesetze und Kreisordnungen, S. 9. 
(Nr. 11650.) Kriegsgesetz zur Vereinfachung der Verwaltung. Vom 13. Mai 1918. 
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Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: 
Artikel 1. 
Das Gesetz über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 
wird dahin geändert: 
1. § 31 Satz 1 wird gestrichen. 
2. Im 9 33 Abs. 1 werden die Worte „darunter ein zum Nichteramte be- 
fahigtes“ gestrichen. 
3. § 64 Abs. 3 wird durch folgende Vorschrift ersetzt: „Namens des Kreis- 
ausschusses und namens des Bezirksausschusses steht auch dem Vorsitzenden der 
Crlaß eines solchen Bescheids zu.“ 
4. 9 67 wird durch folgende Vorschrift ersetzt: „Erscheint durch die Er- 
!l Srung der Parteien das Sach- und Rechtsverhältnis genügend geklärt, so kann 
auf Grund dieser Erklärungen das Gericht oder namens desselben der Vorsitzende 
auch ohne mündliche Verhandlung seine Entscheidung in der Form eines mit 
Gründen versehenen Bescheids fällen. Dabei gelten die Bestimmungen des & 64.“ 
5. 75 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Uber die mündliche Verhandlung 
ist entweder von einem vereidigten Protokollführer oder einem Mitgliede des 
Gerichtshofs eine Niederschrift zu verfassen." 
6. § 76 erhält folgende Fassung: „Das Gericht oder namens desselben 
der Vorsitzende ist befugt, geeignetenfalls schon vor Anberaumung der mündlichen 
Verhandlung Untersuchungen an Ort und Stelle zu veranlassen, Zeugen und 
Sachverständige zu laden und eidlich zu vernehmen, überhaupt den angetretenen 
oder für erforderlich erachteten Beweis in vollem Umfange zu erheben.“ 
7. Im 9 93 wird hinter Abs. 1 folgende Vorschrift eingestellt: „In 
Streitigkeiten über Geldleistungen, die für Zwecke der Gemeinden und anderer 
Gesetzsammlung 1918. (Nr. 11650—11661.) 17 
Ausgegeben zu Berlin den 31. Mai 1918
	        
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