Preußische Gesezimmiuth
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Jahrgang 1918 Nr. 17.
Inhalt: Geset, betressend den Bau eines OQampfkraftwerks bei Honnover, S. 13. — Gesenz über die Ver-
lännerung der Legislatmperirde dree Hauses der Akneordneten, S. 71. — Allerböthster Erlag,
betreffend die Verleihung des Charakters als Studieurat an Oberlehrer höberer Lehranstalten us###,
S. :5. — Bekanntmachunn der nach dem Gesete vom IO. April 1872 durch die Regierungs-
amtsblä ker veröffenlichten landesberrlichen Erlasse, Urkunden usw., S. 73
(Nr. 11652.) Gesetz, betreffend den Bau eines Oamrfkraftwerks bei Hannorer. Vom
17. Mai 1918.
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Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ec.,
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie,
was folgt:
81.
Die Staatsregierung wird ermächtigt, für den Bau eines Dampfkraftwerks
bei Hannover einen Vetrag von 13000000V Nark (Dreizehn Millionen Mark) nach
Maßgabe der von dem zuständigen Minister festzustellenden Pläne zu verwenden.
82.
() Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der Mittel für die
im 8 1 vorgesehenen Bauausführungen und Beschaffungen usw. im Betrage von
13 000 000 Mark Staatsschuldverschreibungen auszugeben.
() An Stelle der Schuldverschreibungen können vornbergehend Schat-
anweisungen oder Wechsel ausgegeben werden. In den Schatzanweisungen ist der
Fälligkeitstermin anzugeben. Die Wechsel werden von der Hauptverwaltung der
Staatsschulden mittels Unterschrift zweier Mitglieder ausgestellt.
(3) Schuldverschreibungen, Schatzanweisungen, etwa zugehörige Zinsscheine
und Wechsel können sämtlich oder teilweise auf ausländische oder auch nach einem
bestimmten Wertverhältnisse gleichzeitig auf in= und ausländische Währungen
sowie im Auslande zahlbar gestellt werden.
G) Schatzanweisungen und Wechsel können wiederholt ausgegeben werden.
(5) Die Mittel zur Einlösung von Schatzanweisungen und Wechseln können
durch Ausgabe von Schatzanweisungen und Wechseln oder von Schuldverschreibungen
in dem erforderlichen Neunbetrage beschafft werden.
Gesetzsammlung 1918. (Nr. 11052 —11651.) 20
Ausgegeben zu Berlin den 10. Juni 1918.