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In den meisten Fällen wird die Hebamme bei Ge—
bärmutterblutungen von Schwangern, zu denen sie gerufen
wird, annehmen können, daß ein Teil des Eis sich abgelöst
hat, und es wird für sie dann nur noch darauf ankommen,
ob noch auf eine Aufhaltung der Fehlgeburt gehofft werden
kann.
Die Hebamme richtet sich dabei nach folgenden Zeichen:
die Stärke und Dauer des Blutabgangs, das Auftreten von
Wehen, die Eröffnung des Muttermundes. Vor Allem aber
schaue sie nach, ob unter den ausgeschiedenen Blutstücken
bereits Eiteile enthalten sind und untersuche zu diesem Zweck
die abgegangenen Stücke genau, nachdem sie dieselben in
Wasser gelegt hat. Sind Eiteile schon darunter, so ist die
Fehlgeburt sicher nicht mehr aufzuhalten.
5. 237.
Glaubt die Hebamme, daß die Fehlgeburt noch aufzu-
halten sein möchte, so dringe sie zunächst darauf, daß die
Schwangere sich ruhig zu Bett lege, unter kühler Bedeckung,
bei mäßiger Zimmerwärme gehalten werde und nicht eher
wieder körperliche Bewegungen unternehme, als bis (eine
längere Zeit) jede Spur von Blutabgang verschwunden ist.
Die genaueren Anordnungen darüber überlasse sie sodann
dem Arzt, dessen Heranziehung von der Hebamme bei jeder
Fehlgeburt zu fordern ist.
Ist dagegen die Fehlgeburt nicht mehr aufzuhalten
und findet sich die Hebamme bei Abwesenheit des Arztes
genötigt, selbst hülfreiche Hand anzulegen, so hat sie vor
Allem die Blutung zu beachten und dafür zu sorgen, daß
diese gemindert oder gestillt wird.
Das beste dazu dienende Mittel ist Ausspülung der