Full text: Preussisches Hebammen-Lehrbuch.

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In den meisten Fällen wird die Hebamme bei Ge— 
bärmutterblutungen von Schwangern, zu denen sie gerufen 
wird, annehmen können, daß ein Teil des Eis sich abgelöst 
hat, und es wird für sie dann nur noch darauf ankommen, 
ob noch auf eine Aufhaltung der Fehlgeburt gehofft werden 
kann. 
Die Hebamme richtet sich dabei nach folgenden Zeichen: 
die Stärke und Dauer des Blutabgangs, das Auftreten von 
Wehen, die Eröffnung des Muttermundes. Vor Allem aber 
schaue sie nach, ob unter den ausgeschiedenen Blutstücken 
bereits Eiteile enthalten sind und untersuche zu diesem Zweck 
die abgegangenen Stücke genau, nachdem sie dieselben in 
Wasser gelegt hat. Sind Eiteile schon darunter, so ist die 
Fehlgeburt sicher nicht mehr aufzuhalten. 
5. 237. 
Glaubt die Hebamme, daß die Fehlgeburt noch aufzu- 
halten sein möchte, so dringe sie zunächst darauf, daß die 
Schwangere sich ruhig zu Bett lege, unter kühler Bedeckung, 
bei mäßiger Zimmerwärme gehalten werde und nicht eher 
wieder körperliche Bewegungen unternehme, als bis (eine 
längere Zeit) jede Spur von Blutabgang verschwunden ist. 
Die genaueren Anordnungen darüber überlasse sie sodann 
dem Arzt, dessen Heranziehung von der Hebamme bei jeder 
Fehlgeburt zu fordern ist. 
Ist dagegen die Fehlgeburt nicht mehr aufzuhalten 
und findet sich die Hebamme bei Abwesenheit des Arztes 
genötigt, selbst hülfreiche Hand anzulegen, so hat sie vor 
Allem die Blutung zu beachten und dafür zu sorgen, daß 
diese gemindert oder gestillt wird. 
Das beste dazu dienende Mittel ist Ausspülung der
	        
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