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Herzschlag und Atmung aber noch fortbestehn. Schwangere
sind infolge der Störungen des Blutlaufs leicht zu solchen
Ohnmachtsanfällen geneigt, außerdem aber schließen sich an
schwere Blutverluste leicht Ohnmachten an.
Um einer Ohnmächtigen zu helfen, sorge die Hebamme
zunächst durch Oeffnen der Fenster für frische Luft, löse
alle beengenden Kleidungsstücke bei der Kranken und lagere
sie tief mit dem Kopf. Sodann bespritze sie das Gesicht
mit kaltem Wasser, reibe die Schläfen und die Gliedmaßen
und gebe der Kranken in Wasser oder auf Zucker 20 Hoff-
mann'sche Tropfen, was sie nach einiger Zeit wiederholen
kann. Die Hebamme wird dann das Bewußtsein in der
Regel bald wiederkehren sehn.
Ist Herzschlag und Atmung bei solchen Zuständen nicht
wahrnehmbar, so handelt es sich um Scheintod oder wirk-
lichen Tod.
Schleunigste Herbeirufung des Arztes ist in solchen
Fällen dringend nötig, sowohl der Kranken als namentlich
auch des Kindes wegen. Handelt es sich um eine Schwan-
gere in den letzten Monaten, so vermag vielleicht noch der
Arzt durch schleunige Herausförderung des Kindes das Leben
desselben zu retten.