— 212 —
Atemversuchen zieht es Fruchtwasser, Schleim, Blut oder
Kindspech in die Luftröhre hinein und das Atembedürfnis
der Frucht wird dadurch nicht befriedigt.
Ein drittes Zeichen ist der Abgang von Kindspech. In
der Erstickungsnot läßt das Kind Urin und Kindspech in
das Fruchtwasser gehen. Nur bei Beckenendelagen hat der
Abgang von Kindspech, wie oben angegeben, nicht die üble
Bedeutung.
S. 287.
Den während der Geburt erfolgten Tod der Frucht kann
die Hebamme annehmen, wenn nach dem Vorausgehn der be-
schriebenen Zeichen der Herzschlag aufhört. War die Nabel-
schnur vorgefallen, so kann die Hebamme ebenfalls an der län-
geren Pulslosigkeit derselben den eingetretenen Tod der Frucht
sicher erkennen. Das Verschwinden der Bewegungen des Kindes
ist ein weniger brauchbares Zeichen. Auch bei lebenskräftigen
Kindern vergeht oft eine Zeit lang, bis die Frucht sich bewegt.
Ist die tote Frucht bereits in Erweichung übergegangen,
so wird die Hebamme dies am vorliegenden Teil an der
Ablösung der Oberhaut wahrnehmen.
8 288.
In allen Fällen, in welchen die Hebamme wahrnimmt,
daß das Kind leidet, wird sie sogleich einen Arzt heranzuziehn
haben. Glaubt sie den Tod der Frucht erkannt zu haben,
so teile sie das der Kreißenden zunächst nicht mit, mache
aber den Angehörigen zu ihrer Rechtfertigung Mitteilung
von dem, was sie wahrgenommen hat.
S. 289.
Kommt das Kind zur Welt, während es sich in dem