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oder von Schmerzhaftigkeit der Gebärmutter bemerkt,
ist der Arzt zu verlangen.
Wie sie sich dann weiter bei der Kranken zu verhalten
hat, bestimmt sich nach den Weisungen des Arztes.
2. Von anderweiten Erkrankungen der Geschlechts—
teile im Wochenbett.
S. 307.
Gebärmutterblutungen im Wochenbett lassen in
der Regel auf eine mangelhafte Zusammenziehung der Gebär-
mutter schließen.
Dies ist namentlich dann der Fall, wenn Teile vom
Mutterkuchen oder von den Eihäuten bei Ausstoßung der
Nachgeburt zurückgeblieben sind. Dies kommt z. B. vor,
wenn neben dem Mutterkuchen noch ein sogenannter Neben-
kuchen vorhanden war, welcher bei der Ausstoßung der
Nachgeburt abriß und in der Gebärmutter sitzen blieb.
Solchen Blutungen kann die Hebamme durch sorgsame
Behandlung der Geburt meistens vorbeugen. Treten sie
dennoch ein, so verlange die Hebamme den Arzt und ver-
fahre bis zu dessen Ankunft nach den Regeln, welche ihr
für die Blutungen nach Geburt des Kindes gelehrt worden sind.
§. 308.
Schmerzhafte Nachwehen sind eine bei Mehrge-
bärenden gewöhnliche Erscheinung. Wo dieselben auftreten,
ist das ein Anzeichen, daß die Gebärmutter nicht andauernd
fest zusammenschließt, sondern sich nur ruckweise verkleinert.
Oft werden dabei Blutstücke ausgestoßen, welche sich in der
Gebärmutterhöhle gebildet hatten. Durch das Anlegen des