frische Bläschen bis in die dritte Woche entstehen. Fieber
ist in den leichten Fällen nicht vorhanden; in der Regel
tritt nach einer bis drei Wochen bei zweckmäßiger Behand—
lung Heilung ein. Nicht selten kommen jedoch auch Fälle
mit Fieber und tötlichem Ausgange vor.
Die Schälblasen sind sehr ansteckend und können durch
Gebrauchsgegenstände und Personen verbreitet werden; ins-
besondere werden dieselben aber leicht durch Hebammen oder
Wärterinnen von einem Neugeborenen auf andere mit un-
reinen bezw. mit durch Eiterstoffe beschmutzten Händen über-
tragen. Auch ältere Kinder und Erwachsene können von
der Krankheit ergriffen werden.
Hat die Hebamme ein an Schälblasen leidendes Kind
berührt, so hat sie ihre Hände aufs Sorgfältigste zu desin-
fiziren und, bevor sie zu einer zweiten Wöchnerin oder einem
zweiten Kinde geht, ihre Kleider zu wechseln. Von jeder in
ihrer Praxis vorkommenden Schälblasenerkrankung eines Kin-
des hat die Hebamme dem Kreis-Physikus unter näherer Dar-
legung des Falles mündlich oder schriftlich Anzeige zu er-
statten und den hiernach ergehenden Weisungen Folge zu
leisten. Beim Auftreten von mehreren Fällen in ihrer Praxis
hat sich die Hebamme der Ausübung ihres Berufs so lange
zu enthalten, bis sie von dem Kreis-Physikus Verhaltungs-
maßregeln eingeholt hat.
Jeder Fall ist in das Tagebuch einzutragen. Auf die
Zuziehung eines Arztes ist in allen mit Fieber verbundenen
Fällen zu dringen.