Full text: Preussisches Hebammen-Lehrbuch.

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Soll erreicht werden, daß die eingegossene Flüssigiel 
länger im Darm zurückgehalten wird, so nehme man um 
wenig Flüssigkeit, handelt es sich um Beseitigung einer 
länger dauernden Verstopfung, so wird mehr zu nehmer 
und namentlich der Zusatz von Oel zu verstärken sein. 
Irgend welche anderweite Zusätze zu der Klohftte- 
flüssigkeit außer den angegebenen verwende die Hebamme 
nur auf ärztliche Verordnung. 
Kinder, denen ein Klystier gegeben werden soll, legt mor 
in Bauchlage auf den Schoß. Das Afterrohr wird nur 2 Centi= 
meter weit eingeführt und die Spülkanne nur wenig erhoben. 
Nach geschehener Benutzung reinige die Hebamme jedes- 
mal gründlich die Spülkanne, Schlauch und Afterrohr. 
3. Die Ausspülung der Geburtsteile. 
S. 332. 
Ausspülungen der Geburtsteile hat die Hebamme nur 
auf besondere Verordnung des Arztes oder in den durch 
das Lehrbuch vorgesehenen Fällen vorzunehmen. 
Die Ausspülungen werden zu einem doppelten Zweck, 
entweder zur Reinigung der Geburtsteile oder zur Stillung 
von Blutungen gemacht. In allen Fällen hat die Hebamme 
anstatt bloßen Wassers, Karbolverdünnung für die Aus- 
spülungen anzuwenden. In der Spülkanne darf sie die 
Karbolverdünnung aber niemals mischen, weil sich das 
Karbol dort leicht ungleichmäßig verteilt, sondern sie muß in 
einem andern Gefäß das Karbolwasser unter gründlichem Um- 
rühren herrichten und dann erst in die Spülkanne eingießen. 
Macht die Hebamme reinigende Ausspülungegm, so hat sie 
warmes Wasser von 35—36 Grad Celsius dazu zu nehmen.
	        
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