Full text: Preussisches Hebammen-Lehrbuch.

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dann zurückgenommen werden, wenn die Unrichtigkeit de 
Nachweise dargethan wird, auf deren Grund solche erteil 
worden sind. 
Außer aus diesem Grunde können die in den Ssx.30. 
— — — — — bezeichneten Genehmigungen und Bestallunger 
in gleicher Weise zurückgenommen werden, wenn Aus Handlungn, 
oder Unterlassungen des Inhabers der Mangel derjenigen Eigen- 
schaften, welche bei der Erteilung der Genehmigung oder Be- 
stallung nach der Vorschrift dieses Gesetzes vorausgesetzt werden 
mußten, klar erhellt. Inwiefern durch die Handlungen, oder 
Unterlassungen eine Strafe verwirkt ist, bleibt der richterlichen 
Entscheidung vorbehalten. 
Strafgesetzbuch S. 3800 — — — — — — — — 
Hebammen — — — — — — — werden, wenn sie m- 
befugt Privalgeheimnisse offenbaren, die ihnen kraft ihres — 
— — Gewerbes anuvertraut sind, mit Geldstrafe bis zu u- 
zehnhundert Mark, oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten 
bestraft. 
Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein. 
8. 2. 
Wie in ihrer Kleidung, so soll sie auch an ihrem 
Körper stets für Reinlichkeit sorgen. Insonderheit soll sie 
ihre Hände immer möglichst rein halten, durch Vermeidung 
schwerer Arbeiten geschmeidig erhalten und die Nägel an 
den Fingern gehörig beschneiden. 
8. 3. 
Die Hebammen sollen sich friedfertig gegen einander 
betragen und in Eintracht mit einander leben, namentlich 
nicht aus Neid oder Habsucht sich in der Meinung des 
Publikums herabsetzen, vielmehr sollen sie sich im Falle der 
Not einander willfährig und treu beistehen.
	        
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