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dann zurückgenommen werden, wenn die Unrichtigkeit de
Nachweise dargethan wird, auf deren Grund solche erteil
worden sind.
Außer aus diesem Grunde können die in den Ssx.30.
— — — — — bezeichneten Genehmigungen und Bestallunger
in gleicher Weise zurückgenommen werden, wenn Aus Handlungn,
oder Unterlassungen des Inhabers der Mangel derjenigen Eigen-
schaften, welche bei der Erteilung der Genehmigung oder Be-
stallung nach der Vorschrift dieses Gesetzes vorausgesetzt werden
mußten, klar erhellt. Inwiefern durch die Handlungen, oder
Unterlassungen eine Strafe verwirkt ist, bleibt der richterlichen
Entscheidung vorbehalten.
Strafgesetzbuch S. 3800 — — — — — — — —
Hebammen — — — — — — — werden, wenn sie m-
befugt Privalgeheimnisse offenbaren, die ihnen kraft ihres —
— — Gewerbes anuvertraut sind, mit Geldstrafe bis zu u-
zehnhundert Mark, oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten
bestraft.
Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein.
8. 2.
Wie in ihrer Kleidung, so soll sie auch an ihrem
Körper stets für Reinlichkeit sorgen. Insonderheit soll sie
ihre Hände immer möglichst rein halten, durch Vermeidung
schwerer Arbeiten geschmeidig erhalten und die Nägel an
den Fingern gehörig beschneiden.
8. 3.
Die Hebammen sollen sich friedfertig gegen einander
betragen und in Eintracht mit einander leben, namentlich
nicht aus Neid oder Habsucht sich in der Meinung des
Publikums herabsetzen, vielmehr sollen sie sich im Falle der
Not einander willfährig und treu beistehen.