Full text: Preussisches Hebammen-Lehrbuch.

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Hebammen sich deshalb auch jedesmal vor ihrem Ge### 
und vor ihrer Obrigkeit vollständig sollen rechtfertiger 
können. 
5. 6. 
Wird eine Hebamme gleich nach einander von zwei 
Gebärenden zum Beistande gerufen, so soll sie diejenige 
von welcher zuerst die Botschaft an sie gelangt ist, in der 
Regel auch zuerst besuchen. 
S. 7. 
Die Hebammen sollen sich gegen die Gebärenden ohne 
Ausnahme sorgfältig, liebreich, sanftmütig und dienstfertig 
bezeigen; wo die Umstände es fordern, sollen sie durch trost- 
reichen Zuspruch die Gebärenden zu beruhigen und bei lang- 
sam fortschreitender Geburt durch Geduld und freundliches 
Wesen ihre Leiden zu erleichtern suchen. Jede Entbundene 
sollen sie mit Aufmerksamkeit und Sorgfalt behandeln und 
sich nicht eher von ihr entfernen, als bis Mutter und Kind 
gehörig von ihnen besorgt worden sind, und namentlich alle 
Gefahr von Blutung, Ohnmachten, Krämpfen und dergleichen 
mehr gehoben ist. 
8. 8. 
Auch dem neugeborenen Kinde soll die Hebamme eine 
gleiche Aufmerksamkeit und Sorgfalt widmen. Dies muß 
selbst dann der Fall sein, wenn das Kind entweder schein— 
tot, oder mit irgend einer Mißbildung als sogenannte Miß- 
geburt zur Welt gekommen ist.
	        
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