Full text: Preussisches Hebammen-Lehrbuch.

— 282 — 
Die Wiederverleihung eines Prüfungszeugnisses erim 
durch mich. 
Berlin, den 6. August 1883. 
Ver Minister der geistlichen, Unterrichts= und 
Medicinal--Angelegenheiten. 
Hebammeneid. 
„Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Al 
wissenden, daß ich nach bestem Wissen und Vermögen dit 
Hebammenkunst ausüben, Armen und Reichen mit gleicha 
Bereitwilligkeit helsen und mich überhaupt in jeder Hinsich 
so verhalten will, wie es einer treuen und gewissenhafte 
Hebamme geziemt und wohl ansteht. So wahr mir Gott helfe. 
Der Schwörenden bleibt es überlassen, den vorstehend fest 
gestellten Eidesworten die ihrem religiösen Bekenntniß entsprechende 
Bekräfligungsformel hinzuzufügen.
	        
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