Full text: Quellensammlungen zum Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht. 4. Band. (4)

Dorrede. 
Die Quellenjanmlung zum Preuiiichen Staatsrecht, die der Verjajjer hiermit 
vorliegt, erichein jpäter wie erwartet. VBoruehmlid, innere Gründe tragen daran die 
Schuld. Die Arbeit follte eine Parallele bilden zu dem Bande Triepeld, da8 Reiche- 
itaatsrecht enthaltend, mit dem der Herausgeber jelbit das Unternehmen erfolgreich 
eröfjnet hatte. Aber gerade darin lagen die Schwierigkeiten. Denn Triepel3 Samm: 
lung umjaßt eine Gelehgebungepodhe von 30 Iahren, das preußiihe Staatsredht 
aber jchant, vom ALR. an geredynet, zurüd auf eine Werdezeit von wmchr al® 110 
Jahren. Der Etoff ilt hier deshalb cbenfoviel reicher, wie die Lebenserinnerungen 
des Urahne im Bergleidy zu denen des Jünglinge, ganz abgeichen davon, daß der 
Einzeljtaat wohl immer mehr öffentliches Recht erzeugen wird, wie der anf einzelne 
Kompetenzen bejchräntte Bundesjtaat ald Zentralgewalt. Co ftand der Berjafler 
zunädjit in@efahr, in der ‚zülle jeined Stoffes zu ertrinfen. Unter diejen Umftänden mußte 
er zu jeinem Leibweien zunäcdjt einmal auf alle diejenigen Tuellen verzichten, die 
lediglich von Hiltoriicher Bedeutung, darunter namentlid) auf fo mancjed berühmte 
Edikt aus der Stein:Hardenbergicdyen NRefornperiode unjeres Staatsweiend. Eodann 
mußte ich mich im Gegenjag zu Triepel bemühen, eine jcharje Grenze gegenüber 
dem VBerwaltungsrechte zu ziehen, uud das Staaterecht nur in feinem eugiten Einne 
al3 Berjajjungsrecht begreifen. Dadurch ilt e8 mir jchließlich gelungen, während 
Triepel au8 30 Jahren 164 Nummern bringen fonnte, mic für die ungleich längere 
Periode, in der das prenßijche Recht entitanden, auf 180 Nummern zu beichränfen. 
tsretlich ift das nur erreidyt, indem ich unter anderen auf den Wunjch des Verlegers 
und de3 Heraudgeberd die in das Mannifript jhon aufgenommenen Dnellen über die 
erfafjung der Stommunen wieber jurüdjtellte, um auch jie der jpäteren verwaltungs* 
rechtlichen Sammlung vorzubehalten. 
Nachdem fo einmal der äußere Rahmen für das Werk gefunden, erimncdjen 
neue Schwierigfeiten in der jtarfen Turchlödjyerung des ülteren Recisftoffes durch 
den jüngeren. Yuch bei der ftrengiten Innehaltung de8 Triepelichen Programmes, 
wonad) auf jeden eigentlichen Stommentar zu verzichten, bedurften die älteren Tuellen, 
jollten fie überhaupt von irgend welchem praftiichen Nuten fein, einer jorgfältigen 
Turdarbeitung bis im alle Einzelheiten und zahfllojer Verweije auf die jpäteren 
Abänderungen und Ergänzungen. Tas Beitraubende und Mühevolle Diejer Arbeit, 
obgleich der Berfajjer bafär ja manchericı Vorarbeiten hatte, fann jeder ertennen, 
der namentlich) das erite Trittel der Arbeit and) nur flüchtig Durchblüttert. Übrigens 
mußten auch hier wiedernm der Raumerjparnis halber die unzweilelhait obiolet ge= 
wordenen Teile der Gcjepe anusgeichaltet werben. Eine Ansnahme von bietem Ver: 
fahren ift nur jpäter wegen des bejonderen politijchen Interejjes bei der &eieb: 
gebung bed Nulturfampje3 gemacht werben. 
Der Charakter des Werkes brachte e8 im übrigen mit fi), daß der Verjajier 
nicht an jeder einzelnen Stelle die Werte zitiren konnte, die er bei jeiner Arbeit zu 
Hate gezogen. Er hält ji; aber verpflichtet, au8 der tyülle jeiner Tuellen wenigijtens 
die folgenden zu nennen, benen er, wie der Xefer schen wird, bejonders viel ver:
	        
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