Dorrede.
Die Quellenjanmlung zum Preuiiichen Staatsrecht, die der Verjajjer hiermit
vorliegt, erichein jpäter wie erwartet. VBoruehmlid, innere Gründe tragen daran die
Schuld. Die Arbeit follte eine Parallele bilden zu dem Bande Triepeld, da8 Reiche-
itaatsrecht enthaltend, mit dem der Herausgeber jelbit das Unternehmen erfolgreich
eröfjnet hatte. Aber gerade darin lagen die Schwierigkeiten. Denn Triepel3 Samm:
lung umjaßt eine Gelehgebungepodhe von 30 Iahren, das preußiihe Staatsredht
aber jchant, vom ALR. an geredynet, zurüd auf eine Werdezeit von wmchr al® 110
Jahren. Der Etoff ilt hier deshalb cbenfoviel reicher, wie die Lebenserinnerungen
des Urahne im Bergleidy zu denen des Jünglinge, ganz abgeichen davon, daß der
Einzeljtaat wohl immer mehr öffentliches Recht erzeugen wird, wie der anf einzelne
Kompetenzen bejchräntte Bundesjtaat ald Zentralgewalt. Co ftand der Berjafler
zunädjit in@efahr, in der ‚zülle jeined Stoffes zu ertrinfen. Unter diejen Umftänden mußte
er zu jeinem Leibweien zunäcdjt einmal auf alle diejenigen Tuellen verzichten, die
lediglich von Hiltoriicher Bedeutung, darunter namentlid) auf fo mancjed berühmte
Edikt aus der Stein:Hardenbergicdyen NRefornperiode unjeres Staatsweiend. Eodann
mußte ich mich im Gegenjag zu Triepel bemühen, eine jcharje Grenze gegenüber
dem VBerwaltungsrechte zu ziehen, uud das Staaterecht nur in feinem eugiten Einne
al3 Berjajjungsrecht begreifen. Dadurch ilt e8 mir jchließlich gelungen, während
Triepel au8 30 Jahren 164 Nummern bringen fonnte, mic für die ungleich längere
Periode, in der das prenßijche Recht entitanden, auf 180 Nummern zu beichränfen.
tsretlich ift das nur erreidyt, indem ich unter anderen auf den Wunjch des Verlegers
und de3 Heraudgeberd die in das Mannifript jhon aufgenommenen Dnellen über die
erfafjung der Stommunen wieber jurüdjtellte, um auch jie der jpäteren verwaltungs*
rechtlichen Sammlung vorzubehalten.
Nachdem fo einmal der äußere Rahmen für das Werk gefunden, erimncdjen
neue Schwierigfeiten in der jtarfen Turchlödjyerung des ülteren Recisftoffes durch
den jüngeren. Yuch bei der ftrengiten Innehaltung de8 Triepelichen Programmes,
wonad) auf jeden eigentlichen Stommentar zu verzichten, bedurften die älteren Tuellen,
jollten fie überhaupt von irgend welchem praftiichen Nuten fein, einer jorgfältigen
Turdarbeitung bis im alle Einzelheiten und zahfllojer Verweije auf die jpäteren
Abänderungen und Ergänzungen. Tas Beitraubende und Mühevolle Diejer Arbeit,
obgleich der Berfajjer bafär ja manchericı Vorarbeiten hatte, fann jeder ertennen,
der namentlich) das erite Trittel der Arbeit and) nur flüchtig Durchblüttert. Übrigens
mußten auch hier wiedernm der Raumerjparnis halber die unzweilelhait obiolet ge=
wordenen Teile der Gcjepe anusgeichaltet werben. Eine Ansnahme von bietem Ver:
fahren ift nur jpäter wegen des bejonderen politijchen Interejjes bei der &eieb:
gebung bed Nulturfampje3 gemacht werben.
Der Charakter des Werkes brachte e8 im übrigen mit fi), daß der Verjajier
nicht an jeder einzelnen Stelle die Werte zitiren konnte, die er bei jeiner Arbeit zu
Hate gezogen. Er hält ji; aber verpflichtet, au8 der tyülle jeiner Tuellen wenigijtens
die folgenden zu nennen, benen er, wie der Xefer schen wird, bejonders viel ver: