Metadata: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

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Kriegsministerium. 
Departement für das Invalidenwesen. Berlin den 26. Juli 1889. 
Nr. 206. 
Anstellung von Konstablern bei der Polizeibehörde der Freien und Hansestadt Hamburg. 
Unter Bezugnahme auf den im Armee-Verordnungs-Blatt für 1889 Seite 101 veröffentlichten Erlaß vom 
10. April 1889 wird bekannt gemacht, daß fortan wiederum Unteroffiziere, welche mindestens sechs Jahre 
aktiv gedient haben, in das Konstablerkorps zu Hamburg eingestellt werden. 
J. V. 
No. 274/7. 89. C. 3. v. Livo nius. 
Kriegsministerium. 
Medizinal-Abtheilung. Berlin den 26. Juli 1889. 
Nr. 207. 
Aenderung der Anmerkung zu F. 32 der Instruktion über die Versorgung der Armee mit Arzneien und 
Verbandmitteln. Vom 12. Juni 1874. 
Anträge auf Beschaffung künstlicher Glieder, Gebisse, Augen und dergl. sind fortan vom Korps-Generalarzt zu 
entscheiden, soweit es sich um Mannschaften des aktiven Dienststandes, einschließlich Passanten, handelt. 
No. 959/7. 89. M. A. v. Coler.
	        
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