Zweites Capitel.
Innere Verwaltung.
Wenn es unleugbar ist,-daß die gesammte Administration den
Zweck hatte, die Armee zu erhalten und zu vermehren: so wäre der-
selbe doch nicht durch einseitig drückendes Gebot zu erreichen gewesen.
Die Verwaltung Friedrich Wilhelms charakterisirt es, daß sie zugleich
die natürlichen Hülfsquellen des Landes erschloß und seine Ertrags-
fähigkeit hob. Dabei eröffnete sich ihm ein weites Feld für sein
eigenthümliches Talent und eine dem Bedürfniß entsprechende Thätig-
keit. Bei seines Vaters Tode, sagt er einmal, habe er nicht allein
die Armee in ungenügendem Stande gefunden, sondern auch die
Domänen verpfändet und zum Theil in Erbpacht ausgethan; die
Finanzen einem Bankerutt nahe; in allen Dingen eine unbeschreib-
liche Unordnung; überdies das Land Preußen durch eine verderbliche
Seuche herabgebracht. Alledem abzuhelfen, und zwar in verhältniß-
mäßig kurzer Zeit, erklärt er für sein Meisterstück.
Die Grundlage von Allem war die landwirthschaftliche Ein-
richtung, namentlich der Domänen.
Wir berührten schon, welchen Antheil er an dem Falle des Erb-
pachtsystems hatte; er hielt es für eine seiner dringendsten Angelegen-
heiten, die bei seiner Thronbesteigung noch in den Händen der Erb-
pächter befindlichen Domänen sich wieder zuzueignen; das Erbstands-
geld, das sie gezahlt, ließ er ihnen zurückgeben, aber sofort mit Sack
und Pack sollen sie die Güter räumen, welche sein, des Königs, seien,
deren Besitz ihm von Gott und Rechtswegen zugehöre. Die Gefahr
dieses Versuches diente ihm zum Anlaß, eine alte Satzung des Hauses,
nach welcher die von den Vorfahren angeerbten Lande nicht veräußert
werden durften, in den stärksten Ausdrücken zu erneuern und auf alle