Full text: Leopold von Ranke's sämmtliche Werke. 27. und 28. Band. Zwölf Bücher Preußischer Geschichte. Fünftes bis neuntes Buch. (27)

162 Sechstes Buch. Zweites Capitel. 
den Krieg, bereise die verschiedenen Landschaften seines Reiches oder 
lasse sie besuchen; nach dem Zustand, worin er sie finde, messe er 
Belohnung und Strafen ab. So lebte und webte auch er in dieser 
doppelten Richtung der Thätigkeit. 
Alle Jahre finden wir ihn von einer Provinz zur andern reisen. 
Was ihn dabei am meisten beschäftigt, ist die Verbesserung der Do- 
mänen, mit der er systematisch vorgeht, nicht in allen Provinzen zu- 
gleich, sondern in einer nach der andern. 
Er hat dabei, wie seine Aufzeichnungen zeigen, auch allenthalben 
die localen Interessen im Auge: in den östlichen Provinzen den 
Mangel an kleinen Städten, in Brandenburg die Regulirung des 
Forstwesens, namentlich den Verkauf des Holzes an die Holländer 
und Hamburger, um nicht etwa durch die Beamten selbst übervortheilt 
zu werden; im Magdeburgischen den Vertrieb des Salzes, die Er- 
höhung der Rente von den Kohlenbergwerken. 
Man sieht überall den sorgsamen und gebieterischen Hausherrn, 
der seine Erträge erhöhen will, ohne jedoch, wie er versichert, die 
Unterthanen zu drücken, die er vielmehr in bessern Stand zu bringen 
sucht. 
Dem Sinne Friedrich Wilhelms widersprach die Naturallieferung, 
wie sie noch für die Cavallerie bestand; indem er die Reiterei in die 
Städte verlegte, verwandelte er die bisherige Verpflegung in eine 
Geldzahlung, die zugleich mit der Contribution erhoben wurde. 
Diese trug er Sorge, möglichst zu vereinfachen. Er schaffte alle 
jene auf einen bestimmten Zweck gerichtete Abgaben, — für die Lega- 
tionen, oder den Schloßbau, wie man sie in Pommern hatte, Forti- 
ficationssteuern, Justizsalariengelder, Marsch= und Fuhr= und Zuschuß- 
gelder, Kreisexpensen, — ab, und nahm hauptsächlich die Ertrags- 
fähigkeit des Bodens zur Norm einer alle Einzelnheiten ausschließenden 
Auflage. Es war eine der vornehmsten Thätigkeiten seiner früheren 
Jahre, Grund und Boden nach seiner Beschaffenheit in Klassen zu 
bringen, und den Beitrag eines Jeden diesen Klassen gemäß bestim- 
men zu lassen. Unabänderliche Festsetzung der Leistung schien ihm so 
nothwendig für die Verwaltung der Kassen und die Ordnung des 
Staates, wie für die Einzelnen und deren Haushalt . 
4. Er lebte noch in dem patriarchalischen. Bestreben, keine Armen 
1) So versichert der Kanzler J. P. v. Ludewig in der merkwürdigen 
kleinen Schrift: über die von dem König neu *xy Prosession in Oeco- 
nomie-, Polizei- und Kammersachen. Halle, 1721,
	        
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