168 Sechstes Buch. Zweites Capitel.
freier Zufuhr aus Polen, um ein Achttheil oder ein Sechstheil eines
Thalers kaufen können, wofür man jetzt wenigstens ein Viertheil be-
zahlen mußte. Der nächste Grund war, daß der König selbst seine
Pächter nicht in den Fall kommen lassen wollte, zahlungsunfähig zu
werden; aber die Anordnung kam allen Gutsbesitzern zu Statten.
Für die Städte und die Miliz ward man dadurch besorgt, daß man
den Preis auch wieder nicht allzuhoch steigen ließ. In Zeiten von
Mißwachs und Theuerung öffneten sich die königlichen Magazine, die
in wohlfeilen Jahren gefüllt worden waren, und nicht selten erwies
sich diese Fürsorge überaus segensreich. Im Jahre 1736 z. B., wo
man in der Nachbarschaft, in Polen und Schlesien, das ganze Unheil
einer Hungersnoth aushalten mußte, empfanden die brandenburgischen
Lande kein besonderes Ungemach. Der Bauer ward mit Korn zur
Aussaat unterstützt, das er nach eingebrachter Ernte zurückerstattete.
Das wohlgeordnete Staatswesen sollte über die Zufälligkeit der An-
wendung menschlicher Kräfte und die Schwankungen der Natur erheben.
Man hat es als den vornehmsten Grund betrachtet, warum die
Alten sich so wenig wissenschaftlich mit finanziellen Fragen beschäftigt
haben, daß es dabei darauf ankomme, aus immer ungleichen Ein-
künften die immer ungleichen Bedürfnisse zu bestreiten; hier war viel-
mehr der Sinn, beide fortwährend gleich zu halten und in gleichem
Verhältniß miteinander zu entwickeln.
Friedrich Wilhelm stiftete in dem Generaldirectorium eine Behörde,
die vor allem auf die Erreichung dieses Zweckes hinarbeiten sollte.
Man weiß, daß die nächste Veranlassung zur Gründung der-
selben in den Zwistigkeiten lag, die zwischen dem Kriegscommissariat,
welches die Kriegsgefälle in den Städten und auf dem Lande, Aczise
und Contribution verwaltete, und dem Finanzdirectorium, das die
Bewirthschaftung der Domänen leitete, ausbrachen. Ihre Befugnisse,
aus verschiedenem Ursprunge herrührend, stießen nicht selten gegen-
einander. In dem einen erschien der Fürst als großer Lanbbesitzer,
seinem Adel gleichartig, in dem andern als allgemeiner Kriegsherr;
es kam vor, daß die Domänenkammern den Pächtern Zugeständnisse
machten, die den Anordnungen des Commissariats widersprachen, und
Klagen gegen dasselbe, welche die Stände erhoben, in aller Form mit-
unterzeichneten. Durch den allgemeinen Wetteifer im Dienst, den der
Ernst und die Wachsamkeit des Königs erweckt hatte, ward das Uebel
erst recht zu Tage gebracht.
Hierauf beschloß Friedrich Wilhelm die beiden Behörden zu ver-
einigen. Wie es scheint, ist dieser Gedanke zuerst im Gespräch von