170 Sechstes Buch. Zweites Capitel.
seinen Platz an, verlas, neben dem Bildniß des Königs stehend, die
Instruction, übergab jedem der dafür ernannten Minister eine Ab-
schrift davon und legte eine andere auf den Tisch. Hierauf begaben
sich zuerst die Minister, dann die Räthe in das Audienzzimmer, wo
der König ihrer wartete, und leisteten einen neuen Eid in seine Hände.
Sie geloben darin, Sr. Majestät Nutzen und Bestes, vornehmlich die
Vermehrung seiner Einkünfte und die Conservation seiner Unterthanen,
nach allen ihren Kräften zu befördern 2).
Es ist das keine leere Phrase, sondern der Sinn und Zweck der
ganzen Verwaltung.
Die Minister werden dafür verantwortlich gemacht, daß Alles
einkomme, was in den Etats angegeben ist; den Pächtern kann nach
verflossenem Vierteljahr allenfalls eine Zahlungsfrist von zehn Tagen
gestattet werden, aber keine Stunde mehr; Contribution und Accise
müssen auf das prompteste eingehen, damit am Ende jedes Monats
pünktlich die Regimenter ihre Assignationen erhalten. Aber dabei soll
keine Anlage gemacht werden, bei welcher der Unterthan nicht be-
stehen könnte: in der Contribution soll man die genaueste Gleichheit
beobachten, die Accise soll die königlichen Wagen so gut untersuchen
wie jeden andern: das vornehmste Bestreben soll darauf gerichtet sein,
dem Landmann aufzuhelfen, die Städte in blühenden Stand zu
bringen.
Die Instruction für das General-Ober-Finanz-Kriegs= und Do-
mänendirectorium, — denn diesen Titel führte die combinirte Behörde,
besteht aus 34 Artikeln, wovon manche 20, 30 Paragraphen haben?):
kein Auszug könnte seinen Inhalt vergegenwärtigen, Herausheben
einzelner Stellen dürfte vielmehr einen falschen Eindruck machen. Es
sei genug, die allgemeine Tendenz zu bemerken.
Die Hauptabsicht ging, wie berührt, auf die Herstellung einer
größeren Einheit.
1) (Sr. K. Mi.) treu, hold und gewärtig zu sein, Sr. Kgl. Mt. Nutzen
und Bestes, insonderheit aber die wahre Verbesserung und Vermehrung der
sämptlichen Revenüen und Einkünfte, ingleichen die Conservation Dero Unter-
thauen, sowohl auf dem Lande als in den Städten, so viel mir nur mensch
und möglich, suchen zu befördern, hingegen Alles, was dem zuwider und ge-
dachter Sr. K. Mt. und dem königl. Hause, auch sämptlichen Landen und
getreuen Unterthanen schädlich und nachtheilig sein möchte, abwenden und
verhüten.
2) Abgedruckt bei Förster, Friedrich Wilhelm II, 173. Unter den mancherlei
willkommenen Mittheilungen diese Buches vielleicht die bemerkenswertheste.
Vgl. Rödenbeck, Beiträge I. S.