Polnische Throncandidatur 1732, 1733. 201
erhalten. Nun wisse man aber, daß der König von Frankreich die
Ausschließung seines Schwiegervaters als eine Kriegserklärung an-
sehen wolle; mit leichter Mühe werde er sich der westlichen preußischen
Besitzungen, Cleves, Gelderns, Neuschatels bemächtigen; auch an den
polnischen Grenzen, vielleicht selbst in Pommern, werde man feind-
liche Anfälle auszuhalten haben. Und Alles das wozu? Um einen
Fürsten auf den polnischen Thron zu setzen, der jedes billige Zu-
geständniß verweigere, und um eine Allianz gründen zu helfen, von
der man sich vielleicht einmal müsse Gesetze vorschreiben lassen, also
zu dem eigenen Verderben.
Da Seckendorf sich auf die Verpflichtungen bezog, die der König
durch die früheren Tractate übernommen habe, und auf den Grund
derselben die unverweilte Aufstellung einer Truppenschaar an den
polnischen Grenzen forderte, so befahl der König seinen Ministern,
— denn er wolle erfüllen, was er schuldig sei, aber nicht einen Schritt
weiter gehen —, ihm darüber bei Eid und Pflicht die rechte Wahrheit
zu sagen, nicht aus ihrer Erinnerung allein, sondern sich nach dem
Archiv zu verfügen, und den Inhalt der ratificirten Tractate im
Original nachzusehen.
Recht förmlich ward dies in Ausführung gebracht; auch Grumb-
kow ward nach dem Wunsche des Königs zu dieser Handlung herbei-
gezogen.
Man fand nur zwei ratificirte Tractate, welche in Betracht
kommen konnten, den berliner von 1728, und die Erneuerung des
russischen vom Jahre 1730. In dem einen und dem andern war
von diesen Dingen nur ganz im Allgemeinen die Rede.
Die Minister erklärten auf ihre theure Eidespflicht, daß in den-
selben kein Wort stehe, wodurch der König gebunden sei, den Stanis-
laus vom polnischen Throne abzuhalten. Wenn man später einmal
diese Absicht zu theilen schien, so war das nur unter der Voraus-
setzung der Ratification des löwenwoldischen Vertrags geschehen, zu
der es aber nie gekommen war. Sie urtheilten, daß der König hierin
völlig freie Hand habe; möge er in dieser Sache thun was er wolle,
so sei der Kaiser doch verpflichtet, seine anderweiten Versprechungen
— in Bezug auf Berg — auszuführen.
Hierauf ward den beiden Kaiserhöfen zu erkennen gegeben,
Preußen könne sich in ein so gefährliches Unternehmen nicht einlassen,
wenn nicht erstlich Sachsen seine Postulate annehme, und man ihm
zweitens Entschädigung für den in dem Kriege möglich werdenden
Verlust zusage; nach der Ausdrucksweise der Zeit heißt es in einer