Polnisch-französlsche Verwickelung 1733—35. 213
alsdann Hülfe zu leisten. Daran hielten sie fest, auch als der Krieg
ausbrach ½)
Genug, die beiden Seemächte, auf die man in Wien vornehmlich
rechnete, rührten sich nicht. Und da auch die freie, nicht blos reichs-
ständische Bundesgenossenschaft Preußens zurückgewiesen wurde: so
mußte sich nun das Schicksal erfüllen.
Die Franzosen besetzten Lothringen und Bar, um es niemals
wieder zu verlassen. Diese Eroberung ließ sich in diesem Augenblick
so wenig verhindern, daß man ihrer in der deutschen Geschichte kaum
mit einem flüchtigen Worte gedacht hat. Die Aufmerksamkeit ward
durch andere noch dringendere Gefahren gefesselt.
Noch lebten ein paar von den Kriegsanführern, welche den
Ruhm der Zeiten Ludwigs XIV darstellten und an der Idee der-
selben festhielten: sie waren, so lange der französische Hof eine an-
dere Politik befolgte, wenig in Thätigkeit und ohne Einfluß gewesen:
plötzlich traten sie wieder hervor.
Unter allen Feldherren Ludwigs XIV hatte Berwick wohl das
Meiste zur Befestigung Philipps V in Spanien beigetragen, durch
geschickte Manöver, wie im Jahre 1706, und durch entscheidende
Schlachten, er ist der Sieger von Almanza; — er hatte sich auch
in seiner Zurückgezogenheit von Fitzjames, wo er der Gartenkunst
pflegte, überaus glücklich gefühlt. Jetzt, zu neuen Waffenthaten auf-
gerufen, erschien er bei der Armee in Straßburg. Man erlebte zum
ersten Mal, was es bedeute, daß Straßburg im letzten Frieden an
Frankreich überlassen worden. Ohne Verzug wurde von da aus der
Rhein überschritten; October 1733 besetzte er Kehl, um den Ueber-
gang für die Folge frei zu halten.
Villars, der schon 1672 dem König Ludwig XIV in seinem
Unternehmen gefolgt war, einmal in Begriff gestanden, den Kurfürst
von Baiern nach Wien zu führen, und an der späteren Politik seines
Hofes am meisten tadelte, daß sie 1725 die Gelegenheit versäumt
hatte, ein drittes Haus Bourbon zu errichten, welchem die österreichische
1) Schreiben der Republik 9. Juli 1733. Quum non obscure appareat,
duorsum Polonorum mentes maxima ex parte se inclinent, acutissimo
ar Roe Mts vestrae judicio perpendendum relinquimus, an tantum iuter
candidatos coronam ambientes discrimen esse queat, ut posito, quod
N# Vee jus sit vel alterius electioni intercedere, non satius foret, hanc
causam leniter tractare, duam discrimen ad extrema perducere — — —
nullo nos pacto vel foedere obligatos nos immiscere bello ex dissidiis
de eligendo Poloniae rege, absit omen, surrecturo.