Full text: Leopold von Ranke's sämmtliche Werke. 27. und 28. Band. Zwölf Bücher Preußischer Geschichte. Fünftes bis neuntes Buch. (27)

Verhandlungen über die Bergische Angelegenheit. 235 
andere Frage sei übrig als diese jülich-bergische, und sie hielten dafür, 
daß sie etwas thun müßten, den Frieden nicht durch dieselbe stören 
zu lassen. 
Oesterreich, Frankreich, England und Holland vereinigten sich 
gegen Ende des Jahres 1737, den beiden im Streit begriffenen 
Fürsten Vorschläge zu machen, die bei dem Gewicht ihres vereinigten 
Ansehens nicht leicht zurückzuweisen schienen. 
Es wurden zmei verschiedene Denkschriften verfaßt, die eine an 
Preußen, die andere an die Pfalz gerichtet 1). 
In der ersteren, die am 10. Februar 1738 übergeben ward, 
heißt es: um den gefährlichen Irrungen zuvorzukommen, welche das 
Absterben des Kurfürsten von der Pfalz zu veranlassen drohe, biete 
man eine gemeinschaftliche Vermittelung zu einem Vergleiche an, er- 
suche aber den König das Versprechen zu geben, während der Unter- 
handlungen keinen Versuch zur Besitznahme des Landes zu machen. 
Eine Anmuthung, die mit dessen oft erklärten Wünschen schon an sich 
in Widerspruch stand; aber man blieb noch nicht dabei stehen. Die 
Gunst der Mächte war offenbar dem pfälzischen Hause zugewandt. 
In der andern, ursprünglich für den Kurfürsten von der Pfalz be- 
stimmten Denkschrift, die dem König von Preußen ebenfalls vorgelegt 
wurde, war unumwunden davon die Rede, daß der provisionelle Besitz 
der streitigen Landschaften dem Prinzen von Surlzbach eingeräumt 
werden würde. Dem war allerdings die Bemerkung hinzugefügt, daß 
dies demselben doch nicht zum Vortheil gereichen sollte; aus den letz- 
teren Zeiten stellten sich aber eine Menge Beispiele dar, wo der 
reeinmal ergriffene Besitz nicht wieder rückgängig geworden. Friedrich 
Wilhelm sah darin einen unermeßlichen Vortheil, und hatte ihn alle- 
zeit für sich selber in Anspruch genommen: was er am meisten ge- 
wünscht und sich auf das sorgfältigste gewährleisten lassen, war jetzt 
dem Nebenbuhler zuerkannt. 
Hier war von keinem Reichsgericht, von keiner Austrägalinstanz 
die Rede: der Kaiser selbst trat nicht in seiner Eitenschaft als Reichs- 
oberhaupt auf, sondern die angesehenen westeuropäischen Mächte, die 
eine Zeit lang in allen auftauchenden Irrungen entschieden, unter- 
nahmen auch die jülich-bergische nach ihrem Ermessen zu Ende zu 
1) Am 10. Februar 1738 erschienen die vier Gesandten, der kaiserliche 
Baron v. Demerath, der holländische v. Ginckel, der französische Mr. de la 
Chetardie und der englische Resident Gui Dickens und übergaben ihre Pro- 
memorias, alle von gleichem Inhalt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.