Full text : Armee-Verordnungs-Blatt Einunddreißigster Jahrgang (31)

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Kriegsministerium.  Berlin  den  18.  Februar  1897.
Nr.  46.
Aenderung  der  Uebungsmunitions-Vorschrift.

Seite  44,  unter  A,  ersetze  Deckblatt  43  durch:
M#u)  25  Friktionszündschrauben  und
300  Schlagröhren.
Außerdem  für  jeden  Rekruten
2  Friktionszündschrauben  und
8  Schlagröhren;
Seite  47,  Zeile  9  v.  o.,  hinter  #werden=  schalte  ein:
die  Friktionszündschrauben  und
Die  Aenderungen  haben  schon  für  das  Uebungsjahr  1897  Gültigkeit.
Die  Ausgabe  von  Deckblättern  bleibt  vorbehalten.

No.  264/2.  97.  A.  5.  v.  Goßler.

Kriegsministerium.  Berlin  den  4.  März  1897.
Nr.  47.

Ergänzung  der  Bestimmungen  über  die  Regelung  der  Beamtengehälter  nach  Dienstaltersstufen.

In  Anschluß  an  Jiffer  3  bz.  2  der  durch  die  Erlasse  vom  5.  April  1893  und  19.  März  1894  getroffenen  Festsetzungen
  über  die  Regelung  der  Beamtengehälter  nach  Dienstaltersstufen  wird  bestimmt,  daß  in  Bezug  auf
Beamtengattungen,  rücksichtlich  derer  die  Bewilligung  der  Gehaltszulagen  durch  das  Kriegsministerium  erfolgt,
von  Vorkommnissen,  welche  die  Vorenthaltung  einer  Gehaltszulage  angezeigt  erscheinen  lassen,  der  zuständigen
Dienststelle  des  Kriegsministeriums  rechtzeitig  Mittheilung  zu  machen  ist.

n  Fällen,  in  welchen  ohne  Kenntniß  des  nicht  befkienigenden  Verhaltens  eines  Beamten  die  Bewilligung
  einer  Gehaltszulage  ausgesprochen  ist,  bleibt  die  Mittheilung  über  die  Gewährung  derselben  an  den
betheiligten  Beamten  bis  zum  Eingange  der  einzuholenden  Entscheidung  des  Kriegsministeriums  auszuseben.

No.  244/12.  96.  2.  2.  v.  Goßler.
Kriegsministerium.  Berlin  den  18.  Februar  1897.
Militär-  Oekonomie-Departement.
Nr.  48.
Beschwerden  über  die  Beschaffenheit  der  an  die  Truppen  im  Jahre  1896  verabreichten  Naturalien.
Nach  den  auf  Grund  des  F.  156  des  Friedens-Naturalverpfl  #sl„Regl  6  dem  Kriegsministerium  zugegangenen

 

Mittheilungen  der  Ceneralkommandos  find  im  Jahre  1896  im  Ganzen  vier  sore  über  die  Beschaffenheil  der
an  die  Truppen  verausgabten  Naturalien  vorgekommen.

Davon  sind  zwei  im  1.  Armeekorps  über  Erbsen,  welche  seiner  Zeit  für  das  Festungs-Approvisionnement
bezogen  waren  und  trotz  äußerlich  guter  Beschaffenheit  sich  beim  Kochen  als  stark  mit  Käfern  besetzt  erwiesen
hatten,  für  r  begründet  erachtet  worden.  Ersahleistung  seitens  des  betreffenden  Lieferanten  hat  stattgefunden.

Die  übrigen  beiden  Beschwerden,  von  welchen  sich  eine  beim  1.  Armerekorps  auf  Brot  und  eine  beim
XVI.  Armeekorps  auf  Hen  bezog,  sind  als  begründet  nicht  anerkannt  worden.

No.  352/I.  97.  B.  2.  Frhr.  v.  Gemmingen.