fullscreen: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achter Jahrgang. 1847. (8)

1847. 139 
XXXIII. Vertrag 
zwischen Preußen, Bahern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kurhessen, Groß- 
berzogthum Hessen, den zu dem Thüringer Zoll= und Handelsvereine geböri- 
den Staaten, den Herzogthümern Braunschweig und Nassau und der freien 
Stadt Frankfurt einerseits, und dem Großherzogthume Luremburg andererseits 
wegen 
Fortdauer des Anschlusses des Großherzogthums Luremburg an das Zoll- 
system Preußens und der übrigen Staaten des Zollvereins. 
Da die Dauer des mit Seiner Majestät dem Könige der Niederlande, 
Großherzege von Luremburg, wegen des Anschlusses des Großherzegthumes 
Luxemburg an das Zollsystem Preußens und der übrigen Staaten des Zell- 
vereins am 8 Februar 1872 abgeschlossenen Vertrages mit dem letzten März 
des vorigen Jahres abgelaufen, es aber die Absicht der contrahirenden Theile 
ist, diesen Vertrag, in Anerkennung der wehlthätigen Wirkungen des gedach- 
ten Jollanschlusses für den Handel und Verkehr der beiderseitigen Unterthanen, 
zu verlängern und nur bei einzelnen Bestimmungen für die neue Zeitperiede 
Abänderungen zu treffen, sorhaben zu diesem Zwecke zu Bevollmächtigten ernannt, 
einerseits 
Seine Majestät der König von Preußen für Sich und in Vertretung der 
übrigen Mitglieder des, Kraft der Verträge vom 22. und 30. März und 
11. Mai 1833, 12. Mai und 10. December 1835, 2. Jamar 1830 und 
#. Mai 1841 bestehenden Zoll= und Handelsvereines, nämlich der Krenen 
Bayern, Sachsen und Württemberg, des Grehberzegthumes Baden, des 
Kurfärstenthumes Hessen, des Grohherzegthumes Hessen, zugleich das 
Landgräflich Hessische Amt Homburg vertretend, der den Thüringischen 
Zell= und Handelsverein bildenden Staaten, — namentlich: des Greßher= 
zogthumes Sachsen, der Herzogthümer Sachsen-Meiningen, Sachsen-Al- 
tenburg und Sachsen-Coburg= und Gotha, und der Fürstenthmer 
Schwarzburg-Rudelstadt und Schwarzburg-Sendershausen, Reuß- 
Greitz, Reuß-Schleitz und Reuß-Lobenstein und Ebersderf — des Her- 
zogthumes Braunschweig, des Herzegthumes Nassau und der freien Stadt 
Frankfurt,
	        
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