Full text: Leopold von Ranke's sämmtliche Werke. 27. und 28. Band. Zwölf Bücher Preußischer Geschichte. Fünftes bis neuntes Buch. (27)

342 Siebentes Buch. Fünftes Capitel. 
Feldsoldaten schon zu Schulden kommen ließen, wenn sie beisammen 
waren, und die nicht minder widerwärtigen, die man von ihnen er- 
lebte, wenn sie als untüchtig erkannt und entlassen wurden, worauf 
sie sich zuchtlos über das Land ausbreiteten. Sie forderte, daß der 
Staat den Regimentern eine besondere Kriegskasse anweise, konnte es 
aber nicht erreichen. 
Zwischen dem Hofe und der ständisch-provinzialen Autorität war 
gleichsam ein Abkommen getroffen, kraft dessen die letztere sehr aus- 
gedehnte administrative Befugnisse behauptete, aber keinerlei Unab- 
hängigkeit in Anspruch nehmen durfte; sie widersetzte sich den For- 
derungen, die man an sie machte, eine Weile, fügte sich aber in der 
Regel und ergoß sich dann in Klagen. Wie oft hatten die Stände 
von Schlesien ihr Verhältniß zu den böhmischen Erblanden, denen 
Schlesien zugezählt wurde und das Verhältniß Böhmens überhaupt 
zur Monarchie erwogen und berechnet; sie behaupteten, daß, wie die 
böhmischen Erblande überhaupt gegen die andern, so Schlesien noch 
besonders gegen Böhmen und Mähren in großem Nachtheil stehe. 
Wenn man ihren wiederholten Berichten nicht allen Glauben ver- 
sagen will, so befand sich Schlesien, in ökonomischer Hinsicht, kurz 
vor dem Tode des Kaiser Carl keineswegs in blühenden Umständen. 
Die Landesmemoralien, — Denkschriften, welche der Conventus an 
das Oberamt richtete —, führen aus, daß sich ein Unglücksfall an 
den andern, eine Beschwerde an die andere kette. Die Auflagen, 
durch starke Zinszahlungen für auswärtige Anleihen gewachsen, seien 
unerschwinglich; der Handel durch die Zollerhebungen der Nachbarn und 
die eigenen in offenbarem Verfall; sie versichern, „unzählige“ Bauern- 
güter und Bürgerhäuser seien in Sequestration gerathen; kaum aber 
reiche die Nutzung des Sequester für die Auflagen hin, denn Geld 
habe nun einmal Niemand mehr; da es an Käufern fehle, sei es 
unmöglich, den Gläubigern zu ihren klarsten Forderungen zu ver- 
helfen !); dem Landmann bleibe keine Hoffnung übrig, sich aus seinen 
schweren Drangsalen jemals hervorzuarbeiten. 
Als Friedrich in Schlesien einrückte, war er der Bevölkerung 
schon insofern nicht unwillkommen, weil er eine gefüllte Kriegskasse 
1) Landesmemorial ratione proportionis in contribuendo respectu derer 
übrigen kaiserlichen Erblande. 2. Mai 1740. „Wobei am meisten zu be- 
wundern, daß ofters die Creditores die ihnen verhypothecirten und sub crida 
stehenden Güter auch für zwei Drinheil der gerichtlichen Taxe anzunehmen 
verweigern, andere aber das ultra dimidium veri pretü gethane mutuum 
una cum eo, qduod interest völlig zu verlieren Gefahr laufen.“
	        
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