Besitzergreifung von Schlesien. 343
mit sich brachte und den Landesproducten, die sonst nicht zu ver-
werthen waren, einen unerwarteten Absatz verschaffte. Die oberste
Regierungsbehörde in der Provinz, das Oberamt, erließ den Befehl,
daß Niemand den Einrückenden Lebensmittel zuführen, noch Hand-
reichung thun solle. Wie wäre aber daran zu denken gewesen, daß
sich die Einwohner durch Weigerungen dieser Art zugleich des will-
kommenen Gewinnes berauben und der offenbaren Gewalt hätten
aussetzen sollen. Der Conventus publicus selbst stellte es dem Ober-
amt als eine unbedingte Nothwendigkeit dar, die Landesältesten an
das preußische Kriegsheer zu schicken, um mit demselben ein Abkom-
men über die ihm zu liefernden Lebensmittel zu schließen, sonst werde
die Erpressung nur einzelne Ortschaften treffen und dieselben zu
Grunde richten, zum äußersten Verderben des ohnehin verarmten
Landmanns. «
Am 22. December langte König Friedrich nach einigen starken
und wegen der Witterung nicht eben bequemen Märschen, vor der
ersten Festung an, die sich ihm entgegensetzte, dem alten Bollwerk
Schlesiens, Glogau, und schlug sein Lager in Herrendorf auf. Hier
erschienen die Landesältesten der Fürstenthümer Glogau, Liegnitz,
Wohlau, — in freier Uebereinstimmung mit dem Conventus — und
trafen mit dem preußischen Kriegscommissariat Abrede 1) über die
Verpflegung sowohl derjenigen Heeresabtheilungen, welche Glogau be-
lagern, als der andern, welche vorwärts rücken sollten. Denn unver-
züglich wendete sich Schwerin nach der großen Straße, welche am
Fuße des Gebirges nach dem Glatzischen führt. Für diesen halfen
sie die Marschroute bestimmen und gaben ihm Commissarien mit, um
ihn von Stadt zu Stadt, von Kreis zu Kreis zu führen.
Man dürfte nicht glauben, daß Schlesien ganz ohne Vertheidigung
gewesen wäre. Die österreichischen Mannschaften, allerdings viel zu
schwach, um das Feld zu halten, reichten doch hin, um die festen
Plätze des Landes, die zum Theil sehr ansehnlich waren, zum Theil
wenigstens haltbar erschienen, zu besetzen. Seit der zweiten Hälfte
des siebzehnten Jahryunderts war den Befestigungen immer einige
Aufmerksamkeit zugewendet worden. Glogau, seit 1654 erneuert, ward
von Friedrich zu gering angeschlagen, wenn er meinte, sich desselben
1) Protocoll vom 27. Dec. 1740. Gesammelte Nachrichten und Docu-
mente II. 60. Der Armee sollte „das zur Subsistenz Benöthigte zugeführt
auch dem ganzen Lande nach denen einzubringenden Liquidationen zu seiner
Zeit wiederum vergütet und von deren Landesprästandis abgeschrieben werden.“