Viertes Gapitel.
Unterhandlungen bis zum Abschluß mit Frankreich.
Wie die Kriegführung, so erwies sich auch der Gang der Unter-
handlungen mit den Höfen ersten und zweiten Ranges im Frühjahr
1741 bei weitem schwieriger und selbst gefahrvoller, als man in
Berlin gemeint hatte.
Die Eröffnungen Preußens fanden wohl überall Eingang, aber
überall setzte sich ihnen die alte Autorität des Wiener Hofes mit
größerem Gewicht entgegen.
In England verstand man es an sich sehr wohl, wenn König
Friedrich nicht zugeben wollte, daß die Garantie der pragmatischen
Sanction irgend eine Macht bewegen könne, sich gegen ihn zu er-
klären; denn dieses Hausgesetz, sagte er, beziehe sich blos auf Bluts-
verwandtschaft und Erbe; er aber denke nicht Oesterreich zu be-
erben, sondern nur uralte Rechte des brandenburgischen Hauses gegen
dasselbe auf die zwischen Fürsten, wo kein Richter sei, einmal her-
kömmliche Weise geltend zu machen und durchzuführen. Wenn der
preußische Gesandte nicht falsch berichtet worden ist, hat man die
Frage dem Lordkanzler — es war Philipp Yorke Lord Hardwicke —
vorgelegt 1), und dieser hat entschieden, daß sich aus Gründen der
Gerechtigkeit gegen das Unternehmen des Königs von Preußen nichts
einwenden lasse. Von einer eigentlichen Verpflichtung Englands, ihm
1) Andrié an Kg. Friedrich, London 5. Jan. 1741. Le grand chance-
lier d’Angleterre bomme d’'une profonde Crudition et de grand poids
a demontré au conseil du roi avec sa sagacité ordinaire, due L’on ne
sauroit accuser IéEgitimement V. M. d’avoir rompu ses engagements, en
faisant valoir les droits de sa maison sur la Silésie.