424 Achtes Buch. Viertes Capitel.
vernünftig genannt werden könne; um aber so zu heißen, müsse sie
sowohl der Sache als den bestehenden Tractaten angemessen sein.
Was die Sache anbetrifft, so seien die preußischen Ansprüche in sich
selbst nichtig 1); was die Tractaten angeht, so müsse die pragmatische
Sanction aufrecht erhalten werden. Vorschläge wolle man nicht machen,
sondern erwarte deren.“ Man sieht, die Antwort war vollkommen
ablehnend 2.
Um doch Einen annähernden Schritt zu thun, erklärte der
Kanzler von Böhmen, daß er eine Verpfändung für nicht unmöglich
halte. Vielleicht sei die Königin zu bewegen, daß sie Glogau mit
Grüneberg und Schwiebus auf einige Zeit als Pfand an Preußen
überlasse, doch müsse diese Zeit im voraus genau bestimmt werden ?2).
Er ging aber auch damit nur sehr behutsam heraus; er wollte es
nicht ausgesprochen haben, und sagte, er werde es ableugnen, wenn
man es ihm zuschreiben wolle.
Welch ein Vorschlag! Nicht, was Friedrich damals schon als
durchaus annehmbar bezeichnet hatte, die Abtretung zweier Herzog-
thümer, sondern die Verpfändung eines einzigen, mit ein paar Aemtern
auf eine bestimmte Anzahl von Jahren, und überdies in ungewisser
Aussicht. Was sollte dann, worauf Friedrich so viel Werth legte,
aus Breslau und den Evangelischen werden?
Der englische Gesandte hatte noch auf einen Waffenstillstand
wenigstens auf ein Jahr angetragen, aber der Wiener Hof wies das
zurück, weil dann Schlesien noch ein Jahr länger in preußischer Ver-
1) Note vom 24. Mai: La reine M'est pas Cloignée Tun accommode-
ment avcc le roi de Prusse, qui vü le néant de ses prétentions puisse
etre qualifice de veritablement raisonnable. — Mais elle croit en meme
tems, que pour qu'un accommodement puisse Gtre juste et raisonnable
il doit Gtre conforme à la justice de la cause à la disposition des traités.
et aux stipulations avec la cour de Saxe auxquelles la reine a été en-
gagée par les rives instances et exhortations — de S. M. Brque etc.
2) Was die Königin in ihrer ablehnenden Haltung bestärkte, war der
damals mit Sachsen unterzeichnete Vertrag, der sich auf die Lausitz und Crossen
erstreckt (11. April), über dessen Ratification neue langwierige und endlich
fruchtlose Verhandlungen entstanden sind, der aber doch im ersten Augenblicke
ein gemeinschaftliches Interesse zwischen Sachsen und Oesterreich zur Erschei-
nung brachte.
3) Robinson 25. Mai: The manner and the term of the Fears of
mortgage must be Specificallf regulated and the actual sum to be
advanced upon the said mortgage fixed. Friedrich erzählt, wie bekannt,
er würde sich einst mit der Abtretung von Glogau begnügt haben, doch war
dies vor der Schlacht; in den Acten fand ich keine Spur davon.