Ausbruch des österreichischen Erbfolgekrieges. 413
rathung darüber forderte nur eine Stunde Zeit; Carl Löwenhaupt,
dem die Ausführung anvertraut war, soll sich geschmeichelt haben,
wenn er dabei glücklichen Erfolg habe, vielleicht noch einmal den
schwedischen Thron zu besteigen.
In Deutschland endlich hatte Frankreich ein größeres Interesse
für sich als jemals früher.
Vor allem: es machte die Sache der Fürsten, welche Ansprüche
an die österreichische Hinterlassenschaft erheben konnten, zu seiner
eigenen. Besonders trat es mit Baiern in eine enge Verbindung und
Waffengemeinschaft. Wie viel davon abhing, erkennt man aus der
Erklärung des Königs von Preußen, die er dem Marschall Belleisle
gegeben hatte, daß er nur dann in ein Bündniß mit Frankreich treten
werde, wenn diese Macht das Interesse von Baiern ganz in seine
Hand nehme, so daß der Kurfürst sowohl seinen eigenen Ansprüchen
auf die Erbschaft Carls VI Raum machen als auch die kaiserliche
Würde erlangen könne. Friedrich betonte damals, daß er sonst Gefahr
laufe, von den gegen Frankreich vereinigten Mächten erdrückt zu wer-
den 1). Voll von der Nothwendigkeit, die von dem König aufsgestellten
Forderung zu erfüllen, wenn man überhaupt gegen Oesterreich etwas
ausrichten wolle, erschien Belleisle am 18. Mai in dem baierischen
Hoflager zu Nymphenburg, wo auch bereits ein spanischer Gesandter
anwesend war, um die Ansprüche der Bourbonen mit den baierischen
auszugleichen. Belleisle beschäftigte sich auch damit sehr angelegentlich;
die Hauptsache aber war allemal, ein Verständniß zwischen Baiern und
Frankreich zu Stande zu bringen. Und dies ist nun der Inhalt des
sogenannten Nymphenburger Tractats vom 22. Mai 17412). Dem
1) Seine Lage erhellt aus den in den Analekten mitgetheilten Corre-
spondenzen des Marschall Belleisle und des französischen Gesandten über die
Aeußerungen Friedrichs.
2) Daß ein solcher Vertrag existirt, ist von Flassan, dem officiellen Ge-
schichtschreiber der französischen Diplomatie, behauptet worden. Unserem hoch-
verdienten Landsmann, dem Historiker Schlosser, hat man dann zu Paris einen
zu amtlichem Gebrauch angefertigten Auszug aus demselben mitgetheilt, den
er abzuschreiben sich die Mühe genommen hat und der aus seinem Nachlaß
von A. Schäfer (in der Zeitschrift für preuß. Geschichte II. S. 281) be-
kannt gemacht worden ist. Wenn darin Unrichtigkeiten vorkommen, der Kur-
fürst zum Beispiel einmal als König angesehen wird, so finden sich solche Ver-
wechselungen der späteren Verhältnisse mit den früheren auch in andern aus
dem pariser Archiv mitgetheilten Abschriften. Noch weniger können andere Aus-
stellungen Berücksichtigung finden, welche sich auf Irrthümer und Falschheiten
der in Umlauf gesetzten Abschriften dieses Vertrages beziehen, die dann auf der