Full text: Leopold von Ranke's sämmtliche Werke. 27. und 28. Band. Zwölf Bücher Preußischer Geschichte. Fünftes bis neuntes Buch. (27)

446 Achtes Buch. Sechstes Capitel. 
die Hälfte dieser Truppen eine Richtung nach Italien nehmen solle, 
um dem Angriff, den sie beabsichtigte, von der andern Seite ent- 
gegenzukommen. Durch keine. Vorstellung ließ sich der spanische Ge- 
sandte Montijo hievon zurückbringen. Endlich bewog man ihn, daß 
er die Eventualität einer Truppensendung nach Italien in einen be- 
sondern Artikel verwies, und dabei doch die Zahlung der für diejenige 
Hälfte der Truppen, die auch nach dem spanischen Entwurf in Deutsch- 
land bleiben sollten, bestimmten Gelder, die sich gegen eine Million 
Gulden des Jahres beliefen, unmittelbar nach der Ratification ver- 
sprach 7). 
Noch schwierigere Unterhandlungen waren im baierischen Interesse 
mit Sachsen zu pflegen. 
Von Anfang haben wir Sachsen zweifelhaft über die einzuschla- 
gende Bahn gesehen; es hatte zuerst Miene gemacht sich gegen Oester- 
reich zu erklären, und unterhandelte gleich darauf über die engste 
Verbindung mit demselben. Auch diese war jedoch nicht zu Stande 
gekommen. Niemals hatte Oesterreich die Zugeständnisse, welche Sachsen 
für die Anerkennung der Corregentschaft, oder die Begünstigung des 
Herzogs von Lothringen bei der Kaiserwahl erhob, schließlich zu- 
gesagt; der ausgearbeitetete Tractat war dann doch nicht ratificirt 
worden. 
Diese Zögerungen und die große Gelegenheit erweckten in Dresden 
Absichten, denen ähnlich, welche die vorige Regierung genährt hatte. 
August III fühlte Gewissensserupel, von der Verzichtleistung, 
die er einst bei seiner Vermählung mit der ältesten Tochter Kaiser 
Josephs 1 ausgesprochen, abzusehen, und die pragmatische Sanction 
anzugreifen, die er garantirt hatte. Auch sein Beichtvater Guarini 
wollte nicht über sich nehmen, einen Fall von so großer Bedeutung 
zu entscheiden, und fragte darüber in Rom, wenn nicht bei dem 
Papst, doch bei dem Cardinal Albani an, der über den Thatbestand 
auf das vollständigste unterrichtet sei. Der Cardinal antwortete, der 
König könne die Rechte seiner Gemahlin mit ganz ruhigem Gewissen 
verfechten, ohne sich um die Garantie zu kümmern, die er gegeben. 
Und da man in Sachsen sich auch gegen den russischen Hof nur 
verpflichtet hatte, die Garantie nicht zu verletzen, so lange sie von 
Anderen beobachtet werde, so glaubte man jetzt vollkommen freie 
Hand zu haben. 
1) Tratado, Firmado en Nimphenbourg el 28 de Maio 1741 beie 
Cantillo 346.
	        
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