446 Achtes Buch. Sechstes Capitel.
die Hälfte dieser Truppen eine Richtung nach Italien nehmen solle,
um dem Angriff, den sie beabsichtigte, von der andern Seite ent-
gegenzukommen. Durch keine. Vorstellung ließ sich der spanische Ge-
sandte Montijo hievon zurückbringen. Endlich bewog man ihn, daß
er die Eventualität einer Truppensendung nach Italien in einen be-
sondern Artikel verwies, und dabei doch die Zahlung der für diejenige
Hälfte der Truppen, die auch nach dem spanischen Entwurf in Deutsch-
land bleiben sollten, bestimmten Gelder, die sich gegen eine Million
Gulden des Jahres beliefen, unmittelbar nach der Ratification ver-
sprach 7).
Noch schwierigere Unterhandlungen waren im baierischen Interesse
mit Sachsen zu pflegen.
Von Anfang haben wir Sachsen zweifelhaft über die einzuschla-
gende Bahn gesehen; es hatte zuerst Miene gemacht sich gegen Oester-
reich zu erklären, und unterhandelte gleich darauf über die engste
Verbindung mit demselben. Auch diese war jedoch nicht zu Stande
gekommen. Niemals hatte Oesterreich die Zugeständnisse, welche Sachsen
für die Anerkennung der Corregentschaft, oder die Begünstigung des
Herzogs von Lothringen bei der Kaiserwahl erhob, schließlich zu-
gesagt; der ausgearbeitetete Tractat war dann doch nicht ratificirt
worden.
Diese Zögerungen und die große Gelegenheit erweckten in Dresden
Absichten, denen ähnlich, welche die vorige Regierung genährt hatte.
August III fühlte Gewissensserupel, von der Verzichtleistung,
die er einst bei seiner Vermählung mit der ältesten Tochter Kaiser
Josephs 1 ausgesprochen, abzusehen, und die pragmatische Sanction
anzugreifen, die er garantirt hatte. Auch sein Beichtvater Guarini
wollte nicht über sich nehmen, einen Fall von so großer Bedeutung
zu entscheiden, und fragte darüber in Rom, wenn nicht bei dem
Papst, doch bei dem Cardinal Albani an, der über den Thatbestand
auf das vollständigste unterrichtet sei. Der Cardinal antwortete, der
König könne die Rechte seiner Gemahlin mit ganz ruhigem Gewissen
verfechten, ohne sich um die Garantie zu kümmern, die er gegeben.
Und da man in Sachsen sich auch gegen den russischen Hof nur
verpflichtet hatte, die Garantie nicht zu verletzen, so lange sie von
Anderen beobachtet werde, so glaubte man jetzt vollkommen freie
Hand zu haben.
1) Tratado, Firmado en Nimphenbourg el 28 de Maio 1741 beie
Cantillo 346.