Full text: Leopold von Ranke's sämmtliche Werke. 27. und 28. Band. Zwölf Bücher Preußischer Geschichte. Fünftes bis neuntes Buch. (27)

550 Neuntes Buch. Fünftes Capieel. 
damit beauftragt gewesenen ständischen Abgeordneten von dieser Ar- 
beit sowie von der damit verknüpften Verantwortung. 
Am 7. November 1741 geschah die Erblandeshuldigung im Für- 
stensaale des Rathhauses zu Breslau. 
Das Merkwürdige dabei war, daß die Edelleute und Ritter- 
mäßigen auch aus den nicht incorporirten Fürstenthümern und freien 
Standesherrschaften einberufen wurden, während sonst Fürsten und 
Standesherren allein ihre Gebiete repräsentirt hatten. Die Versamm- 
lung war bei 400 Personen stark. Nach der amtlichen Erzählung 
huldigten die Deputirten der Bischöfe und der Fürsten knieend, wobeie 
der König bedeckten Hauptes auf seinem Throne sitzen blieb; die 
Standesherrschaften, die städtischen und alle übrigen Deputirten leiste- 
ten ihren Eid stehend; auch der König hatte sich dann erhoben und 
Hut abgenommen ). 
Ein freies Donativ von 100,000 G., welches ihm die Stände 
antrugen, lehnte er hier so gut ab wie in Preußen. 
Man wird begierig, zu erfahren, ob nun nicht wenigstens bei 
dieser Gelegenheit von einer ständischen Verfassung die Rede gewesen 
sei. Die Stände haben dem König darüber bereits am 24. October 
geschrieben; in dieser Eingabe legen sie ihm alle seit Jahrhunderten 
erworbenen Freiheiten und Rechte zu Füßen und bitten ihn um eine 
neue Verleihung derselben 2). Der König antwortete, er beharre beie 
seinem Vorsatz, sie bei ihren Freiheiten und Rechten zu schützen, allein 
die Bedingung, die einst Kurfürst Friedrich Wilhelm in Magdeburg 
aufgestellt, fügte auch er in unumwundenen Worten hinzu; nur in so 
weit versprach er es, „als dieselben ihnen selbst und der allgemeinen 
Wohlfahrt zuträglich seien 5). 
1) Bei Seisart I. Beilagen 41, S. 425. Aus Bielefelds Erzählungen 
wage ich nichts zu nehmen. 
2) Ew. K. Mt. unterwinden sich unter einem freudenvollen Glückwunsche 
zu der höchstpreiswürdigsten Regierung die treugehorsamsten niederschlesischen 
Fürsten und Stände, durch aus denselben Abgeordnete alle von Seculis her 
erworbenen und wohlhergebrachten Immuniläten, Freiheiten, Statuten, Rechte, 
Verfassung und Gerechtsame vor dero geheiligten Thron zu Füßen zu legen, 
und von Ew. Kgl. Mojestät derselben Bestätigung hoffnungsvoll, jedoch nicht 
anders als durch eine neue allergnädigste Verleihung zu erbitten. 
3) S. K. M. beharren bei dem bereits zum öftern declarirten allergnä- 
digsten Vorsatz, dero treugehorsamste Fürsten und Stände ihrer Niederschlesi- 
schen Lande bei erwähnten ihren Immunitäten, Privilegien, Freiheiten und 
Gerechtigkeiten, in so weit selbige ihnen selbst und der allgemeinen Wohlfahrt 
auch wahrem Interesse und Aufnahme zuträglich, und damit compatibel zu
	        
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