50 Fünftes Buch. Zweites Capitel.
fallen ließ. So kam es zum Abschluß des, Vertrages von Hannover
vom 3. September 1725 zwischen Frankreich, England und Preußen.
Das wichtigste darin ist, daß die drei Mächte einander wie ihre
Besitzungen so auch ihre Rechte gegenseilig gewährleisten. Frankreich
verspricht ausdrücklich, die beiden anderen Verbündeten zu unterstützen,
wenn im Reiche etwas zu ihrem Nachtheil unternommen werde; ge-
meinschaftlich wollten sie die Vorschläge in Betracht ziehen, die ihnen
über die kaiserliche Succession gemacht werden konnten, und keinen
annehmen, der ihnen für ihre Interessen und für die Behauptung des
Gleichgewichts von Europa unzulänglich erscheinen könnte. Man sieht,
daß der Nachdruck der ganzen Uebereinkunft in dem Widerstande liegt,
den man den vermutheten kaiserlichen Entwürfen entgegensetzen will,
und in der Gewährleistung der gegenseitigen Rechte. Indessen konnte
eine so allgemeine Verpflichtung dem König von Preußen nicht ge-
nühen. Der Vertrag ist gleich Anfangs bekannt geworden, oft genug
gedruckt und unzählige Mal ausgezogen; vollständig aber kennt man
denselben noch nicht 1). Was ihm für Preußen seine Bedeutung giebt,
ist ein geheimer Artikel, der im Original noch vor den abgesonderten
eingeschaltet und bisher wirklich geheim geblieben ist. Frankreich und
England versprechen darin beide, nicht zuzulassen, daß bei dem Ab-
gang des Hauses Neuburg die Länder Jülich und Berg, auf welche
Preußen Anspruch mache, sequestrirt, oder ein förmlicher Proceß dar-
über eröffnet werde, noch auch Sr. Preußischen Majestät dabei irgend
ein thatsächliches Unrecht geschehe; sie wollen vielmehr dahin arbeiten,
daß die Parteien sich dem Ausspruch unparteiischer Mächte unter-
werfen2). Zugleich durch die allgemeinen Betrachtungen und diesen
1) Ein für allemal sei bemerkt, daß ich hier wie fortan, die erste Aus-
gabe des vorliegenden Werkes vom Jahre 1847 in allem Wesentlichen re-
producire, wie das denn auch für die Geschichte der Studien für diese Epoche
ersorderlich erscheint. Ich süge nur Eines und das Andere hinzu, was fort-
gesetzte eigene Forschung an die Hand gegeben hat.
2) Der Artikel lautet: S. M. le roi de Prusse ayant présenté à S.
N très-chrétienne et S. M. Britanniquc, duc lors de Textinction des
princes de la maison de Neubourg ellce auroit des prétentions à cxercer
sur la succession de Berg et de Juliers ct ayant demande à L.L DD MM.
de vouloir bien luy etre favorables en luy assurant beffet des conven-
tions faites cy-devant sur cc sujet ct leurs dites AM. Tres Chne et Bri-
tannique voulant en tout ce qui dépend d'’Elles donner à S8 M le roi,
de Prusse des témoignages de leur attention pour les choses qui l’in-
téressent, Elles promettent due le cas arrivant qu'’il n#’'y eut plus de
Drinces de la maison de Neubourg elles favoriseront et seconderont les