554 Neuntes Buch. Fünftes Capitel.
Gefühl, daß man hier von vorn anfange, und wollte zugleich das
System verbessern. Die Provinz ward nicht der allgemeinen Leitung
des Generaldirectoriums unterworfen; schon im März 1742 ward
Münchow zum Präsidenten wie der Glogauer so auch der Breslauer
Kammer, also zum Vorstand der gesammten schlesischen Verwaltung
und zugleich zum. Staatsminister ernannt; kein anderer Wille als der
des Königs und des Ministers hatte in die neue Organisation ein-
zugreifen.
Ludwig Wilhelm von Münchow war der Sohn jenes Kammer-
präsidenten von Cüstrin, dem Friedrich bei seinem dortigen Aufent-
halt mancherlei Erkenntlichkeiten schuldig geworden war, den er wohl
als seinen Wohlthäter bezeichnet hat; es machte ihm Vergnügen, den
Sohn desselben zu befördern; aber dieser selber zeigte sich dessen auch
vollkommen würdig. Er hatte mit dem König die nämlichen national=
ökonomischen Grundsätze, wie sie dort in jener Cüstriner Schule sich
ausgebildet, verstand seine Absichten und ging mit voller Hingebung
darauf ein; für die praktische Verwaltung zeigte er zwei gleich un-
entbehrliche Eigenschaften: Umsicht und Energie.
Man begann mit einer Bestimmung des zunächst von Nieder-
schlesien allein zu Leistenden. Eine Durchschnittssumme dessen, was
die Provinz bisher aufgebracht hatte, ward festgesetzt, davon abge-
zogen, was sich von den Domänengefällen erwarten ließ, und das
Uebrige, was durch Steuern und Accise bisher eingekommen, zwischen
Land und Stadt vertheilt, so daß den Städten nur die Accise, dem
Lande nur die Contribution zur Last falle 1) Der König fand, daß
die Summe zu seinem Kriegsstaat hinreichen werde, wofern man sie
nur eben hauptsächlich zu diesem anwende. Nach den ersten Ver-
suchen, denn Anfangs hatte man gezweifelt, erklärte Münchow, daß.
die Sache gehen werde 2), obwohl, da die bisherigen Rechnungen und
1) Die Durchschnittssumme betrug 1,856,219 Thlr.; davon die Domänen
307,612 Thlr., die Landsleuer 1,181,044 Thlr., das Uebrige die Accisen. Die
Summe der Stener betrug in Glogau 650,000 Thlr.; davon wurden auf das
Land 515,812, auf die Städte 134,108 Thlr. geschlagen.
2) Münchow an den König, 15. Jan. 1742: „Ich würde gewiß mich
nicht unterstehen, dieses so positiv zu avanciren, wenn ich nicht vollkommene
Gewißheit davon hätte.“ Er hält nur noch für nöthig, „daß weder Arbeiter-
fuhren zu denen Fortifications noch sonst etwas vom Lande ohne E. K. M.
Specialordre und Anweisung zur Vergütigung auf die Obersteuercasse ge-
nommen und dadurch also alle Abrechnungen vermieden werden“. Der König
unterzeichnete ein großes „Guht“.