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Auffallend ist, daß Pufendorf die Verdammung des Herzogs von Lothringen
durch das Parlament von Metz aussprechen läßt, worauf der König am 9. Au-
gust 16.33 in Lothringen eingerückt sei. Dies Parlament ist jedoch erst am
26. August eingerichtet worden.
Chemnit sagt allerdings: der König habe am 30. Juli zu Metz eine
Sentenz gegen den Herzog aussprechen lassen, aber ich denle, das ist ein Fehler
von Chemnitz. Am 30. Juli hat das Parlament zu Paris eine Verdammung
über den Herzog von Lothringen in Bezug auf Bar aussprechen lassen, für welches
der Herzog ein Vasall von Frankreich war. Que ce duché serait saisi au pro-
fit du roi et ensuite réuni à la couronne ef. Aubéry 1I, 374. Ein anderes Mal
führt Pusendorf als die Ursache des schlechten Erfolges einer deutschen Gesandt-
schaft in Frankreich an: Quod Richclius res Suecorum difficultatibus implica-
bat, ut ordines pDaullatim ad Gallicam tutelam implorandam compellerentur.
Chemnitz weiß nur von Einwirkungen der Römisch-Katholischen. Pufendorf
faßte die Sache zugleich unter den Eindrücken seiner Zeit. Es giebt ein Ge-
fühl des Augenblickes und der obwaltenden Umstände, welches die Autoren
unwillkürlich beherrscht. In Pufendorf bemerken wir Anschauungen, welche
denen des Dreißigjährigen Krieges fern liegen.
Verweilen wir hier noch einmal bei dem historisch wichtigen Moment der
ersten Festsetzung der Franzosen im Elsaß. Es war, wie man weiß, der Graf
Hermann Adolf von Salm, Dechant und Administrator des Bisthums Straß-
burg, Gouverneur von Zabern, der, indem er von dem Rheingrafen Otto
Ludwig zurückgeworfen, in Gesahr gerieth, demselben die Veste Hohbar auf-
geben zu müssen, es vorzog, sie den Franzosen zu überliefern. Pufendorf fagt
davon (de reb. Succ. p. 142) Salmensis in Gallos quam Suecos pronior,
an ut inter hos dissidiorum semen spargeret. Das Erste ist ohne Zweifel
richtig, die Thatsache beweist es, aber das Andere ein Gedanke, der aus der
zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in die erste übertragen wurde. Chemnit
giebt die Motive einfacher an, „weil die Noth an Mann gangen und er die
Festung den Frangosen lieber als den Schwedischen und Evangelischen gönnen
wollen“. Aber auch Chemnitz kannte die Sache nicht von Grund aus. Der
Graf von Salm hatte einen förmlichen Vertrag mit dem französischen Befehls-
haber de La Force geschlossen, nach welchem auch Hagenau und Zabern an
den König von Frankreich überliefert werden sollten. In diesem Vertrage nun,
der sich in den Memoiren von Richelien findet (8, 55), lernt man auch das
Motiv kennen. Es heißt darin: „pour y conserver la religion catholique,
le comte de Salm n’'ayant point de forces sufhsantes pour cet effet“.
Unleugbar ist es demnach, daß der religiöse Zwiespalt, wie bei den Eroberungen
der drei Bisthlmer, so auch bei der ersten Festsetzung der Franzosen im Elsaß
entscheidenden Einsluß ausgeübt hat. In der Instruttion, welche La Force auf
die Meldung dieser Ereignisse aus Chantilly am 10. Februar erhielt, wird er
ermahnt, gute Mannszucht zu halten, hauptsächlich „que l'on donne sujet
aux Catholiques voisins de se louer de ses troupes par le bon traite-
ment quils en recerront“. Aus diesem Actenstück sieht man auch, daß die
Absicht der Franzosen sogleich darauf gerichtet war, sich Breisachs zu bemäch-
tigen. Dem Grafen Salm soll gesagt werden, daß es von den Schweden zu-
nächst angegriffen werden würde. Die Kaiserlichen würden es nicht behaupten