Te Staaisbemußtfein als Erziehungsgrundjaß und als Lehrfad. 19
Funden und Staatsgefegen; er führt aud) fubjeftives Leben in der G©eele eines
jeden Gliedes. Das objeftive Tafein des Staate3 muß verdorren und ber-
fümmern, wenn das fubjeltive, inmermenfchlihe und perfönliche abitirbt.
Der Staat ift inwendig in jedem ©liede. Sm DBemuptjein
jeiner Bürger hat er die tiefften Wurzeln feiner Kraft. Die Aufgabe der
Staat3erziehung ift e3 num, in dem Bemwußtfein der Jugend den Staat, ber
mit jedem ertwacdjfenen jtaatstreuen ©liede ftirbt, neu, berjüngt, Fraftooll
wieder aufftehen zu laffen. Die geiitige Wiedergeburt de3
Staatesinder Seeleder jungen Staatöglieder ıjt die
Hauptaufgabe jeglider jtaat3treuen Erziehung. Diefe
geiflige Neuerzeugung bezeichnen wir fortan alö die Schöpfung bes
Staat3bemwußtjein3.
Das Staatsbemwußtfein ıft der Junbegriff aller er-
feuntni3- und gefinnungsgemäßen GSeeleninhalte,
welde fihbaufden Staat3gedanfen beziehen. Das Staat3-
bewußtfein ift das fubjeftive Gein und Weben des Staates in jeden jeiner
Glieder. Die objektiven Werte des Staates in fubjeltive zu verwandeln, das
ift die oberste Aufgabe der Schulerziehung, die vor allem flaatsgemäß fein
muß, da der häuslichen teil8 die Möglichfeit und Fähigkeit, teil die Bereit-
mwilligfeit fehlt, jtaatserzieherifch auf die Jugend zu mirfen.
Das Staatsbewußtfein fett fich daher zufammen aus allen tatfächlichen
und urfählichen Kenntniffen und Erfenntniffen Hifichtlich des Gtaats- und
Bolfslebens in äußerer und innerer Beziehung, fowie aus den zugehörigen
Sefinnungen; es it Staat3- und PVolksfunde, Geididjts- und Landeskunde,
Nedits- und Wirtjchaftsfunde, Handels: und Verfehrsfunde, Urbeit3- und
Lebenzfunde, Sprady und Literaturfunde; dazu Redts- und Sittenbemußtiein,
ftaats- und fürjtentreue, volf2- und fpradıtreue, arbeit3- und beruftätreue ®e-
innung und Tüchtigfeit in ungerreißbarer Einheit. Schon diefe Yerlegung
des Staatsbemußtjeind bemeift, mie umfaffend und grundlegend Ddiejes Er-
ziehungs- und Bildungsziel ift. Das Staatsbewußtfein ift das hödjite irdiiche
Erziehungs. und Bildungsziel, denn e3 unfaßt und vermählt alles, was die
menschliche Gefellfihaft an irdifhen Werten hervorbringen Tann. Taraus aber
geht mit folgeridhtiger Sachnotwendigfeit hervor:
Diejtaatstreue Erziehung iftein Erziehungdgrund-
jaß, Dberdie ganze Schulerziehung wefentlidh geftalten muf.
E35 darf in der Schule Fein LKehrfadh und Erziehungsprinzip geben, das
nicht einen beitimmten Beitrag zur Ausbildung des findlichen Staatsbemußt-
jeins beilteuerte. Mit Koh! (Notwendigkeit ufmw.) will ich, daß jeder Unter-
ticht3itoff auch) nach der ftaatsbürgerlichen Seite wirffam gemacht werde (©. 9).
Das Staatsbewußtjein als Erziebungsarundfag und als Lehrfah.
Das Staatsbemußtfein foll eine innere, perjönliche Wacht werden, Die
eine gemilje Herrfchaft über die Zöglinge erwirbt und ausübt. ES foll fi
zum ®emiffen, zum Wertmaßjtab, zum Pflicht- und Berantmwortlichfeitsbemußt-
jein erhöhen und darum in jich einen fejten Halt befigen. Deshalb fordern
mir ene Charafterjtärfe Des Staatsbemwußtfeins, d.h. eine
beharrlihe Sinnes- und Willensrichtung, welche weiß, mas fie dem GStaate
verdankt und fchuldet, welche auch tut, was fie ihm fchuldet, nicht bloß meil
er es legten Endes erzwingen fan, jondern mehr nod), meil fie diefe Ge-
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