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Diepold und Ludwig durch Bischof Berchtold von Bamberg i. J. 1269 be-
lehnt wurde, tritt im Salbuche von 1283 als ein winziges Besitzthum auf
und erstreckte sich kaum über den nunmehrigen Burgfrieden der unten beschrie-
benen Stadt. Ein paar Mühlen waren die einzigen Zugehörungen dieser Er-
werbung, der sich zwischen der Vils und der heutigen westlichen Landgerichts-
gränze die Vogtei Hahnbach anschloß.) Auch die Vogtei Vilseck reichte an
beiden Vilsufern bis Amberg herab. Als mit König Konrad von Hohenstau-
fen, dem Opfer der Grausamkeit Karls von Anjon, ein glorreiches deutsches
Herrscher= und Helden-Geschlecht im fernen Süden unter dem Beile des Hen-
kers unterging (29. Okt. 1268), fielen diese beiden Vogteien als Pfandschaft
und Erbe mit seinen übrigen Gütern an seine Oheime, die bayherischen Her-
zoge Ludwig und Heinrich, deren Ersterer vom genannten Bischof Berchtold,
dem sie des bambergischen Truchseßen-Amtes halber lehenbar waren, am 19.
Juni 1269 hierüber die Belehung erhielt. Der nordöstliche Theil unseres Ge-
richtes von Schneittenbach längs des Fensterbaches bis Aschach, ein Bestand-
theil der Murachischen Herrschaft Triesching (Truskin) ward 1271 von den
Grafen Gebhard, Rapoto und Diepold von Ortenburg-Murach an Herzog
Ludwig veräußert. Von der südlichen Landgerichtshälfte unterhalb Amberg
kam das Gebiet am rechten Ufer der Vils wahrscheinlich schon durch die Ver-
gebung von Amberg durch König Konrad II. (24. April 1043) an das Hoch-
stift Bamberg und gelangte von diesem als Lehen in die Hände der Babenberger,
nach deren Aussterben an die Grafen von Sulzbach (erloschen 1188), und erst
später an das Haus Wittelsbach. Aus den am linken Ufer dieses Flußes sich aus-
breitenden Murachischen und Paulsdorfischen Besitzungen entstanden die Aemter
Freudenberg und Rieden, welche mit den schon beschriebenen Theilen seit
zelnen Gerichte und die Geschichte ihrer Städte und Märkte, Klöster und Adels-
sitze bieten. Die durch Grundbesitz oder durch amtliches Wirken in die Schicksale
dieses Landstriches verwobenen Geschlechter, welche in Erinnerung und Sage im
Volke fortleben, finden billig hier ihren Platz neben solchen Oberpfälzern, die
durch hervorragende Leistungen in Kunst und Wissenschaft unserem engern Vater-
lande zur Zierde gereichen. Wir werden uns darauf beschränken, von anderswo
Gesagtem nur das Allernöthigste zu wiederholen und verweisen in diesem Be-
treffe auf die vor jedem Landgerichte angezegene Literatur. Wenn wir von dieser
zuweilen abweichen, folgten wir gedruckten und ungedruckten Quellen,
welche wir beim beschränkten Raume dieses Buches uns vorbehalten müßen, bei
anderer Gelegenbeit zu citiren.
1) Bis zum 17. Jahrhundert begriff die Vogtei Hahnbach drei Gerichtsbezirke: Habn-
bach, Gebenbach und das Bauerngericht zu Amberg. Nach dem Verkaufe der
Oberpfalz an Kurfürst Maximilian wurde sie in vier Viertel getbeilt (Hahndach,
Schlicht, Gebenbach und Poppenricht). Ueber den Umfang dieser Bezirke und
Viertel vergl. Oesterreicher, Geöffnete Archive, 1. Jahrg. S. 36 u. 231.