Full text: Bavaria. Landes und Volkskunde des Königreiches Bayern.

558 Oberpfalz u. Regensburg. 
durch König Ludwig an den Landgrafen Ulrich von Leuchtenberg um die 
1450 Mark Silbers, darum sie ihm von Johann dem König von Pehaim 
oder sie vom Kaiser und Reich zu Pfand inne hat“ rückversetzt waren. 
Der Vertrag von Pavia (1329) gab dem pfälzischen Hause „Vlozz burch 
und marc, Parkstein di burch, Weiden, Vohendräzz und Luo die märcht“, das 
heißt, das Einlösungsrecht darauf. In den wirklichen Besitz trat dies erst 
fast 100 Jahre später, als Herzog Johann von Neumarkt und Markgraf 
Friedrich von Brandenburg diese Herrschaft!) dem Herzog Ludwig von In- 
und Parkstein haben, widerlegen auf des Reiches Gut das sie beide inne haben 
und auf geschehene Widerlegung Parkstein eingeantwortet erhalten. 
1) Dieselbe war inzwischen durch Böhmen (1341) an Sachsen, dann (1347) an den 
Burggrafen von Nürnberg verpfändet und (1353) durch Karl IV. wieder einge- 
löst worden, der Parkstein (1375) zur Mitgift seiner Tochter Margareth schlug, 
nachdem von diesem (1360, 4. Dez) vom Reichseigenthum befreiten, der Krone 
Böhmen incorporirte Besitzthum (1373) Floß getrennt wurde. Von König Wenzel 
war Parkstein (1401) dem Landgrafen Johann von Leuchtenberg und von 
diesem Hause (12. Aug. 1406) an Ludwig von Bayern--Ingolstadt verkauft wor- 
den. Landgraf Johann hatte (1404) feiner Gemahlin Elisabeth von Weinsberg 
ihre Morgengabe von 7500 fl. darauf widerlegt, und erst am 18. Mai 1406 
hatten sie beide Landgrafen Johann vou Heinrich dem Nothafft zu Wernberg einge- 
löst. Floß hatte Karl IV. Kaiser Ludwig's Sohne Otto für die Mark Branden- 
burg mit eingesetzt (1373), nach dessen Tod (1379) es an Herzog Stephans 
Söhne und, nachdem es auch diese (1385) dem Johann von Abensberg und 
(1389) dem Borziwoy von Swinar verschrieben hatten, (1393) an Bayern--In- 
golstadt vererbte. Wie Parkstein wurde auch Floß (1421) durch Brandenburg 
und Pfalz-Neumarkt erobert; der markgräfliche Antheil daran kam ebenfalls durch 
Heirath an Bayern- Ingolstadt und (1447) an Niederbayern (Landshut), welches 
(1449) auch die (1444, 1. Dezbr.) an Landgraf Leopold von Leuchtenberg um 
3000 fl. rhein. verpfändete Neumarkter Hälfte von Pfalzgraf Otto I. um die- 
selbe Summe in Pfand erhielt. Bei Errichtung des Herzogthums Neuburg war 
Floß dem Gottersich von Gutenstein verpfändet (seit 1505), von dem es (1519) 
eingelöst wurde. Die Sulzbachische Linie erwarb es 1615; doch wurden erst 
1652 von Pfalz-Neuburg sämmtliche Hoheitsrechte darüber abgetreten. Bei Or- 
ganisation der oberpfälzischen Landgerichte wurde das Amt Floß (Floßenbürg) dem 
Landgerichte Parkstein einverleibt (1803). Schon 1282 erscheint ein Richter in 
Floß in der Person Herren Vlrichs von Schönbrunn (von dem nahen Derfo), 
der auch (1317) sein Gut zu Vorbach (Ldg. Eschenbach) an Speinshart schenkte. 
Die seltsame Formation eines nahe von Floß gelegenen Felsgebildes schuf die Sage 
von „des Teufels Buttersaß“. Nordöstlich von Floß ist Floßen bürg, dessen 
Granit.- Steinbruch zu erwähnen kömmt. Auch eine Burghut zu Fleß wird (1283) 
erwähnt die Cbunrad Häkchel inne hatte, wofür er die Gülten von 3 Höfen zu 
Oberndorf, 1 Hof zu Grafenreuth und 1 Hof zu Wölsenbof (Wels- 
senhof) bezog. Die Kirchenvogtei zu Floß war Dietrich des Protschrein. Im
	        
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