Full text: Bavaria. Landes und Volkskunde des Königreiches Bayern.

Abriß der Ortsgeschichte. 661 
über die Bürgerschaft am 3. Mai reversirte. Dies Privilegium wurde durch 
Abt Endres (1516, 12. August) erweitert und hiebei der Tirschenreuther Aisch 
verliehen. Hiefür mußte der Markt jährlich 75 Gulden an das Stift geben, 
welche Reichniß nach der Besetzung durch die Pfalzgräflichen (1525, 4. Sept.) 
auf 50 Gulden ermäßigt wurde. Für die damals sehr bedeutenden Wollen- 
Tuchmanufakturen zu Mitterteich und zu Tirschenreuth ermäßigte Kaiser Leo- 
pold 1658 den Ausfuhrzoll. 
Preißigstes Kapitel. 
Das Landgericht Weiden. 
Siteratur. 
Hen. Bolca. vel. IIIVI. P. I. 417, 530 294. — Weiden. Verh. d. h. Ver. Bd. 17, S. 65 ff. — 
Sindel, Jos., Bersuch einer Chronik der Stadt v. Hink. Zur Geschichte des Marktes Luhe. Ge- 
Weiden. Sulzb. 1819. 8. — pDr. Brenner- öffn. Arch. III. S. 566 f. — Derfs., Rethenstadt. 
Schässer, Wilh., Geschichte der Slart W Verh. d. d. Ver. Bd. 5, S. 68, 223. — v. Fritsch, 
Verh. v. bist. Ber. Br. 15, S. 1 f. — Ders,, Augustin, Oberst und Commandant der Stadt Wel- 
Historisch-top#sche Beschreibung 8 Stadt Weiden. den u. s. w. Westenrieder, Beitr. z. vaterländ. 
Berh. v. h. Ver. Bov. 19, S. 235 f. — Der, DPilisoor. Br. 1, S. 106 f. — (Vergl. auch Literatur 
Bersuch einer Geschichte des fnserest. von Parkstein.) 
Unterm 27. Oktober 1838 wurde aus 20 Gemeinden des Landgerichtes 
Neuftadt a. W. (S. 554) und aus 11 Gemeinden des Landgerichts Vohen- 
strauß") ein neues Landgericht mit dem Amtssitze Weiden errichtet, dem die 
Gemeinde Edelrorf aus dem alten Fleßer-Amt, ein Theil der Herrschaft Wald- 
thurn mit der Gemeinde Letzau, endlich die ehemaligen böhmischen Lehengüter 
Rothenstadt und Neudorf einverleibt wurden. Hiezu kam die Gemeinde Luhe 
vom Landgericht Nabburg (1840) in Zugang; die Gemeinde Freihung da- 
gegen nebst den Orten Schwadermühle und Tanzfleck wurde mit Thansüß 
(1857) dem Landgerichte Vilseck einverleibt. 
Die fleißigen Bearbeitungen dieses Gebietes durch Dr. Brenner-Schäffer, 
welcher die ihm zu Gebot stehenden Quellen auf das Gewissenhafteste benützt 
hat, machen es uns beinahe unmöglich, Neues zu bieten, besonders da wir 
gemäß der Formation dieses Gerichtes hinsichtlich seiner politischen Geschichte 
auf die der Herrschaft Parkstein und der Lanrgrafschaft Leuchtenberg (aus welchen 
seine Hauptbestandtheile genommen sind), bei den Landgerichten Neustadt a., W. 
und Vohenstrauß (S. 554 ff. u. 642 ff.) verweisen müßen. 
Durchwandern wir zuerst den am rechten Nabufer gelegenen Parksteinischen 
Anfall, und verweilen in fruchtbarer Ebene in einer 5 Stunden langen, oft über 
eine halbe Stunde breiten Wiesenfläche an der Waldnab beim Städtchen Weiden. 
Die blumenreichen Auen, die es umschließen, bilden die vorzüglichsten Weideplätze 
1) Bechtsried, Engelshof, Enzenried, Irchenried, Luhe, Muglhof, Ober= und Unter- 
Wildenan, Pirk, Schirmitz, Trebsau.
	        
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