662 Oberpfalz u. Regensburg.
und haben „der Weiden“ auch den Namen gegeben.1) Wir verzichten auf
eine Untersuchung über ihr Alter und begnügen uns mit der Andeutung, daß
in dem schon gedachten Salbüchlein') aus dem Eingange des 13. Jahrhun-
derts von der Steuer zur Weiden und zu Parkstein „in der Statt ond auf
dem Land“ gesprochen wird und daß auch in Ludwig des Strengen Salbuch
(1283) der Zoll zu Weiden „in der Stat“ zu 10 Pfd. Regsbg. Pfge. veran-
schlagt wurde.?)
1) Bekannt ist die Weidauer Rindvieh-Zucht, wovon jährlich 5— 600 Stücke Mast-
ochsen ausgeführt werden.
„:) Histor. Norimberg. oder Zusammentrag 2c. Nürnberg 1738. II. S. 5.
:) Damals gab die Mühle zu der Weiden jährlich 6 Schillinge „die gehörnt den
schreibern an“, welche in einem Salbuch der Herrschaft Parkstein von 1416 als
„ain purkstall bey den Müllen“ (l. e bei den beiden Bruckmühlen zu Weiden),
„darauf heczo 16 Hewser sind“ vorkommt. „Geit hedes Haus“ (dem Landschrei-
ber zu Parkstein) „jerlichen 8 dl.“ Unter seinen Gefällen waren damals auch
7½ Schillinge von der „Laystat“-Mühle unterhalb Weiden. Bon der Fischwaide
fiel alle Freitage 6 Pfenninge Werths, desgleichen zu Etzeuricht (Autzrevt) und
zu Mantel (Montel). In ersterem Dorfe sind unter anderen Gefällen auch
2 Mut Waitzen „des Zeidelmaisters“ verzeichnet. Das Zeidelwerk wurde in die-
ser sorstreichen Gegend einst schwunghaft betrieben; so waren (noch 1416) zu Wei-
den vier Zeidler mit eingewiesenen Zeidel-Bezirken, außerdem aber in dieser Herr-
schaft 24 Zeidelwaiden. Der Ort Aechswinsrivt, (1326) Aechweinsrivt, den
(1324) Heinrich von Wildenau an Waldsassen überließ (damals Eszwensreuth),
kann unser Etzenried nicht sein, da er nicht in die Herrschaft Parkstein, sondern
unter Störnstein gehörte und seiner Stellung in den Salbüchern nach bei Matz-
lesried gesucht werden muß und unserem Zesmansrieth entspricht. Unser
Etzenrieth kam mit anderen Gütern als Reichspfandschaft an die Nothafft und
geriethen diese darüber mit den Landgrafen von Leuchtenberg in Streit, der (1324)
zu Gunsten der Letzteren entschieden wurde. Die ihnen gleichfalls von „den frü-
heren Kaisern“ und von Ludwig dem Bayern (8. Novbr. 1320) verpfändeten
Dörfer Frauenrieth und Hannersgrün vererbten auf die Wisbecken, die
den Landgrafen von Leuchtenberg die niedere Gerichtsbarkeit darüber verkauften.
Hievon kamen sie nebst der Taferne zu Altendorf, Ger. Nabburg, 1567 gegen
die Hälfte von Kembding (nun Kaimling) an Kurpfalz. In Verträgen von
1607, 27. März und 11. Juli einte sich diese mit Pfalz-Neuburg zu gemein-
schaftlichem Besitze. Uebrigens hatten die Nothafft schon nach dem Salbuche von
1283 beide Dörfer in Pfand. Wohl zu unterscheiden ist jedoch das zum Weißen-
stein gehörige Gut Frauenreuth, Landger. Erbendorf, womit Friedrich Sit-
tich Nothafft der Kurpfalz 1588, 8. Novbr., stete Dienstbarkeit verschrieb. In
Etzenried wurde die Heimath der heutigen Freiherren von Schätzler nachgewiesen
und soll der Schätzler-Hof zu den ältesten Etzenrieds gehören. Als am 13. Juni
1631 kaiserliche Truppen dies Dorf überfielen und darin unmenschlich hausten,
flüchtete die Bevölkerung in die Wälder und brach die Brücke über die Haidnab