Full text: Bavaria. Landes und Volkskunde des Königreiches Bayern.

Abriß der Ortsgeschichte. 685. 
des Königs Verderben. Konrad von Hohenfels, ein bischöflicher Vasall, er- 
bot sich, den König zu ermorden. In der Nacht des 28. Dezembers (1250) 
drang er in St. Emmeram's Kloster, wo König Konrad wohnte, ein, um den 
mörderischen Anschlag zu vollbringen. Des Königs Umgebung wurde theils ermor- 
det, theils gefangen. Frohlockend wurde dem vor den Thoren der Stadt wartenden. 
Bischofe das Gelingen der That verkündet, der sogleich mit seinem Kriegs- 
volke eindrang. Allein als es tagte, zeigte sich's, daß Gottes Fügung den 
König wunderbar gerettet hatte. Ein treuer Diener hatte ihn gewarnt und 
sich in des Königs Bett gelegt, seine Treue mit dem Tode besiegelnd. Mit 
genauer Noth entrann der Bischof; der Abt von St. Emmeram dagegen ward 
gefesselt hinweggeführt, das Kloster dem Plündern Preis gegeben. Nur mit 
Mühe gelang es einigen Mönchen, welche um die Verschwsrung nicht ge- 
wußt, das gänzliche Verderben des Stiftes abzuwenden; das Haus aber, 
worin der Mord geschehen, mußte abgebrochen und an dessen Stelle eine 
Kapelle erbaut werden. Die Bürger, welche ihre Unschuld betheuerten und 
laut ihren Abscheu über die Unthat aussprachen, wurden durch Ertheilung 
zweier Gnadenbriefe belohnt (21. Jan. 1251). Die bald darauf eingetroffene 
Nachricht von dem Tode Friedrichs II. (l 13. Dez. 1250) führte die Aus- 
söhnung der Bürger mit der Geistlichkeit herbei. Mißverständnisse, die dar- 
über aufgetaucht waren, glich Bischof Albert aus (20. Jan. 1253). Auch 
mit den Herzogen Ludwig und Heinrich wurden die noch von ihrem Vater 
her mit ihm bestehenden Zerwürfnisse gehoben (1253 19. Dez.). Damit. 
war der alte Friede zwischen allen Machthabern in Regensburg hergestellt. 
Bei der Theilung des väterlichen Erbes, welche die beiden Herzoge 
1255 vornahmen, waren dem Herzoge Heinrich die herzoglichen Rechte zu. 
Regensburg, dem Herzoge Ludwig aber die burggräflichen Rechte zugefallen. 
Dieser versprach den Bürgern, sie nach dem Herkommen und den festgestell- 
ten Rechten der Burggrafschaft zu schützen und zu vertheidigen, und befreite 
dieselben, zum Beweis seiner wohlwollenden Gesinnung, von den Geleitsge- 
bühren von Donauwörth bis Regensburg. Allein nicht lange währte dieses 
freundschaftliche Verhältniß. Einige Bürger erlaubten sich gegen den Herzog, 
verletzende Handlungen; die Stadt, welche im J. 1256 dem Stödtebunde 
beigetreten war, nahm im Gefühle gesicherten Beistandes, sich derselben an. 
Der Herzog, nur auf Rache sinnend, erbaute, um die Stadt im Zaume zu 
halten, auf dem Geiersberge ein neues Schloß, und bemächtigte sich des 
den Bürgern zustehenden Sitzes Höfling. Nur mit Mühe gelang es sei- 
nem Bruder Heinrich und seinem Schwager Grafen Gebhard von Hirsch- 
berg ihn mit den Bürgern wieder auszusöhnen (1259 3. März). 
Da die Stadt Regensburg einen starken Handel trieb, mußte sie stets 
bedacht sein, im guten Einvernehmen mit den benachbarten Fürsten zu stehen. 
Wahrscheinlich schon bei dem ersten Zuge König Ottokar's von Böhmen wi- 
der Herzog Heinrich im J. 1257 hatten die Bürger Schaden gelitten. Als
	        
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