Vorwort. IX
Durch die Beifügung der wichtigeren Wahlgesetze, sowie knapper ein-
leitender Daten über die Geschäfts= und Landschaftsordnungen und über
das Verhältnis zum Reichsorganismus schloß sich das Handbuch einer
ständig gewordenen Ubung an, welche seine praktische Brauchbarkeit zu
fördern geeignet schien. Die einzelnen Schriftstücke selbst sind durchwegs
an der Hand des authentischen Gesetzesmaterials geprüft, dessen Benutzung
mir die gefällige Leitung der Reichstagsbibliothek in Berlin in liberalstem
Maße gewährte. Ich ergreife gern die Gelegenheit, hierfür Herrn
Bibliothekar Dr. Potthast meinen verbindlichsten Dank auszusprechen.
Greifswald, Januar 1884.
Dr. Felix Stoerk.
Vorwort zur zweiten Auflage.
Es war mir eine aufrichtige Freude, die zweite Auflage zu Stoerks
praktischem Handbuch der deutschen Verfassungen ausführen zu dürfen.
Im wesentlichen ist auch in der neuen Auflage am alten System
festgehalten und das Hauptgewicht auf den formellen Bestand der Ver-
fassungen gelegt worden; Abweichungen finden sich nur insofern, als
sich die orliegende Auflage bemüht:
1. weiterer Annäherung an rein diplomatische Korrektheit (Text
und Schreibweise);
. möglichster Konzentrierung auf die Verfassungsurkunden unter
Fortlassung weniger fundamentaler Verfassungsgesetze (wie z. B.
der Gesetze betreffend die Ministeranklage), insbesondere auch der
Wahlgesetze, Wahl= und Geschäftsordnungen der Landtage, die
einer eigenen gemeinsamen Veröffentlichung vorbehalten werden;
genauen Quellennachweises durch Anhängen eines Verzeichnisses
der verfassungändernden Gesetze nach Staaten geordnet.
Auch die historischen Einleitungen der einzelnen Verfassungen sind
nur, soweit nötig, für die neuere Entwicklung ergänzt worden.
Zum Schluß sei mir gestattet, den Hohen Regierungen, die mir
geneigtest authentisches Material zur Verfügung stellten, dem Herrn
Staatssekretär des Reichs-Justizamts, der mir gütigst die Benutzung
der Bibliothek des Reichs-Justizamts gewährte, und Herrn Geheimrat
Anschütz für ihr wohlwollendes Interesse für meine Arbeit auch an
dieser Stelle Dank zu sagen.
Berlin, W. 15, den 11. März 1913.
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v. Rauchhaupt.