fullscreen: Die Reichsverfassungsurkunde vom 16. April 1871.

8 11. Quellen und Literatur. 61 
Rechte in Tübingen: Verfassungsrecht des norddeutschen Bundes und 
des Zollvereins; Tübingen 1870 bei Laupp. (Preis 7 fl.) 
Dieses Werk enthält eine umfassende Bearbeitung und Darstell- 
ung des norddeutschen Bundesrechts und der Zollvereinsverhält- 
nisse. 
7) Dr. Ludwig von Nönne, Appellationsgerichts-Vicepräsi- 
dent a. D., das Staatsrecht der preußischen Monarchie, Leipzig bei 
Brockhaus 1870 (z. Zt. 11 Lieferungen 13 fl. 12 kr.). 
Dieses Werk enthült in seinem I. Bde. § 202 ff.“) eine Dar- 
stellung des Verfassungsrechts des norddeutschen Bundes und des Zoll- 
vereins, welche nunmehr durch die oben sub 3 erwähnte, in Hirths 
Annalen erscheinende Schrift desselben Verfassers in der Hauptsache 
ersetzt sind; außerdem aber finden sich in diesem Werke bei der Be- 
sprechung der einzelnen Materien des preußischen Staatsrechts eine 
Reihe von Bemerkungen über den Einfluß des Bundesrechts auf das 
Landesstaatsrecht. 
8) Lorenz Hauser, k. Bezirksgerichtsrath, die Verfassung des 
deutschen Reichs in den Grundzügen und Verhältnissen zu den Einzel- 
staaten; insbesondere zu Bayern, Nördlingen bei C. H. Beck 1871. 
Dieses Buch giebt eine gedrängte Uebersicht über die Entstehung 
des Neiches und über den Inhalt der Reichsgewalt und den Einfluß 
der Reichsverfassung auf einzelne Verhältnisse der Einzelstaaten in po- 
litischer und staatsrechtlicher Beziehung. 
9) Dr. Leopold Auerbach, das neue deutsche Neich und seine 
Verfassung, Berlin bei Springer 1871. 
Diese Schrift enthält die Entwicklungsgeschichte der Reichsver- 
fassung, dann mit kurzen Anmerkungen die Reichsverfassung in der 
älteren Redaktion. 
10) Dr. Staudinger, k. b. Appellationsgerichtsrath, die Ein- 
führung norddeutscher Justizgesetze als Reichsgesetze in Bayern, Erlan- 
gen 1871 bei Palm und Enke. 
Diese Schrift enthält zunächst einen Abdruck der in Bayern ein- 
*) In § 204 ibill. finden sich weitere Angaben über die Literatur bezlig- 
lich der norddeulschen Bundesverfassung, wovon noch zu nennen ist: F. v. Mar- 
titz, Betrachiungen über die Verfassung des nordd. Bundes, Leipzig 1868 und 
Dr. G. Meyer, Grundzüge des nordd. Bundesrechts (Leipzig 1868).
	        
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