Full text: Handbuch der Deutschen Verfassungen.

Sachsen. 347 
Unserm Fürstlichen Worte, die Versicherung, daß Wir nicht nur die darin 
enthaltenen Zusagen selbst genau erfüllen, sondern auch diese Verfassung 
gegen alle Eingriffe und Verletzung kräftigst schützen wollen. 
Zu dessen Urkund haben Wir gegenwärtiges Staatsgrundgesetz eigen- 
händig unterschrieben und mit Unserm Königlichen Siegel versehen lassen. 
So geschehen und gegeben zu Dresden, am Vierten September, im 
Jahre nach Christi, Unsers Erlösers und Seligmachers Geburt, Ein Tau-K 
send Acht Hundert und Ein und Dreißig. 
Anton. 
Friedrich August, H. z. S. 
(L. S.) Gottlob Adolf Ernst Nostiz und Jänckendorf. 
D. Johann Daniel Merbach.
	        
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