Full text: Handbuch der Deutschen Verfassungen.

Württemberg. 531 
Wie nun die vorstehenden Bestimmungen von nun an die Staats- 
Grund-Verfassung Unseres Königreichs enthalten; so geloben Wir 
hiemit bei Unserer Königlichen Würde für Uns und Unsere 
Nachfolger in der Regierung, den gegenwärtigen Vertrag fest und un- 
verbrüchlich nicht nur für Uns Selbst zu halten und zu erfüllen, 
sondern auch gegen alle Eingriffe und Verletzungen zu schützen und bei 
Kräften zu erhalten. 
Zu dessen Urkunde haben Wir denselben eigenhändig unterzeichnet, 
und mit Unserem großen Königlichen Insiegel versehen lassen. 
So geschehen in Unserer Haupt= und Residenzstadt Stuttgart 
an dem 25sften Tage des Monats September im Eintausend Achthundert 
und Neunzehnten Jahre, Unserer Königlichen Regierung im dritten. 
(Unterzeichnet) Wilhelm. 
(L. S.) 
Auf Befehl des Königs: 
der Staats-Sekretair 
(Unterzeichnet) Vellnagel.
	        
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